wir sind gerade beim Thema Arbeitsrecht an der Uni. Ich soll eine Hausarbeit zum Thema Teilzeit erstellen.
Soweit ich in Erfahrung gebracht habe, hat jeder Das Recht auf Teilzeit. Natürlich wenn diverse Bedingungen erfüllt sind (Länge der schon bestehenden Beschäftigung, größe des Betriebes usw.).
Meine FRage: Muss der Arbeitnehmer einen Grund nennen , wenn er von seinem Recht auf Teilzeit gebrauch macht, oder kann er einfach sagen: „Ich hätte gerne das mein Arbeitsverhältnis in TZ umgewandelt wird“?
Im Übrigen…
…erleichtert das Lesen der einschlägigen Paragraphen die Rechtsfindung.
Aufgrund der Fragestellung kann sich der UP nicht mehr als äußerst oberflächlichlich mit der Materie auseinandergesetzt haben.
Von einem Studenten sollte man wohl den Gebrauch der einschlägigen Literatur - vulgo Kommentierung des TzBfG - verlangen können.