Rechtsanspruch auf Teilzeit ohne Begründung?

Hi Leute,

wir sind gerade beim Thema Arbeitsrecht an der Uni. Ich soll eine Hausarbeit zum Thema Teilzeit erstellen.

Soweit ich in Erfahrung gebracht habe, hat jeder Das Recht auf Teilzeit. Natürlich wenn diverse Bedingungen erfüllt sind (Länge der schon bestehenden Beschäftigung, größe des Betriebes usw.).

Meine FRage: Muss der Arbeitnehmer einen Grund nennen , wenn er von seinem Recht auf Teilzeit gebrauch macht, oder kann er einfach sagen: „Ich hätte gerne das mein Arbeitsverhältnis in TZ umgewandelt wird“?

Danke für eure Antworten ,

Thom

Hallo Thom,

wie willst Du denn etwas lernen, wenn andere Deine Hausaufgaben machen ?

Wie sagt man so schön, selbst ist der Mann!

Gruß Merger

Im Übrigen…
…erleichtert das Lesen der einschlägigen Paragraphen die Rechtsfindung.
Aufgrund der Fragestellung kann sich der UP nicht mehr als äußerst oberflächlichlich mit der Materie auseinandergesetzt haben.
Von einem Studenten sollte man wohl den Gebrauch der einschlägigen Literatur - vulgo Kommentierung des TzBfG - verlangen können.

Kopfschüttelnd

Wolfgang

…aber wollen wir mal einen ersten Ansatz zum Selbststudium liefern:

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

VG
EK

(ot) Du bist einfach…

…aber wollen wir mal einen ersten Ansatz zum Selbststudium
liefern:

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

… zu gut für diese Welt !

&Tschüß
Wolfgang