Der Blick ins Gesetz dient häufig der Rechtsfindung: Hier die gesetzliche Mangeldefinition nach § 434 BGB: „… Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, … 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“
Jetzt wäre ja zunächst mal ein Blick in die Baubeschreibung hilfreich, die - wenn sie denn auch nur annähernd diesen Namen verdient und überhaupt vorhanden ist - sicherlich eine E-Installation gemäß VDE, TAB, … vorsieht. Dann kann man die dem Elli unter die Nase halten, und entsprechende Nachbesserung verlangen. Und dabei führt mE kein Weg an einer Neuverkabelung vorbei, weil eben das Risiko besteht, dass jemand im Nachhinein die Leitung auftrennt, und an dieser Stelle dann eben keine abweichende Markierung zu den Standardfarben der Leiter existiert. Denke auch an einen Verkauf des Hauses an Dritte und die eigene „Vergessenskurve“, Übernahme der Immobilie durch Kinder, … So ein Objekt ist ja kein Thema für nur ein paar Jahre.
Ohne anständige Baubeschreibung funktioniert die Sache aber auch. Da es zur Verlegung von entsprechenden Leitungen die VDE-Vorschriften gibt, deren Einhaltung von den Versorgern gefordert wird, wenn man das Haus bei ihnen anschließen lassen will, und diese Regeln zudem auch ganz konkreten Schutz vor Gefahr für Leib-, Leben- und bedeutende Sachwerte bieten - kann man hier recht einfach über die „Üblichkeit“ und „Erwartbarkeit“ gehen.
Über die Einhaltung technischer Vorschriften und Standards (insbesondere beim Bau) wird gerne vor Gericht - mit unterschiedlichem Ausgang - gestritten. Dabei geht es oft um Fälle ohne konkrete akute Beeinträchtigungen/Nachteile, die gerne an fehlenden CE- und sonstigen Kennzeichnungen, … festgemacht werden. Da hier aber ganz konkret die Anschließbarkeit beim Versorger und eine ganz erhebliche Gefahr durch das Vertrauen in die falsche Markierung gegeben ist, sehe ich hier gute Chancen, so eine Sache auch ohne Verstoß gegen eine Baubeschreibung erfolgreich durchzufechten.