Rechtsanspruch aus einer DIN im Hausbau?

Hallo zusammen, in meinem Haus (EFH) zeigte sich nach Endabnahme und Bezug eine merkwürdige Verlegung der Netzleitung. Da wurde an bestimmten Stellen der grün-gelbe Leiter als Stromleiter statt als Schutzleiter verdrahtet. An dieser speziellen Stelle wird zwar kein Schutzleiter benötigt, aber dennoch würde ich niemals die grün-gelbe Ader zum dauerhaften Leiten des Stroms benutzen.
Jetzt meine Frage: Es gibt allerhand Vorschriften und Regeln (DIN VDE 0100-410), aber hat man daraus einen Rechtsanspruch auf Beseitigung dieses ungewöhnlichen Zustandes? Gibt es ein Gesetz, dass diese Art der Verdrahtung im Hausbau verbietet?

LG und eine schöne Vorweihnachtszeit…

Ja.
Die VDE-Vorschriften sind zwar kein „Gesetz“ im Sinne von Landes- oder Bundesgesetz. Sie sind aber „Anerkannte Richtlinien der Technik“ und da Handwerker oder Baufirmen die Einhaltung dieser Richtlinien schulden, hat man auch einen Rechtsanspruch auf Einhaltung dieser Regeln.
Weiterhin schreiben die Energieversorger in ihren Anschlussbedingungen (TAB) vor, nur fachgerecht nach diesen Regeln installierte Häuser dürfen ans Netz angeschlossen werden.
Und käme es zu einem Unfall, man möge es nicht beschreien, dann interessiert sich auch das Strafgesetz dafür ob die „Anerkannten Regeln der Technik“ in ,Form der VDE-Vorschriften eingehalten wurden.

Leider kommt es auch bei „Fachfirmen“ und deren Angestellten gelegentlich vor, das aus schlichter Faulheit(denn Unkenntnis kann es nicht sein !) ein falsches Kabel verwendet wurde, wo man den Schutzleiter als Schaltader missbraucht.
Mit etwas Raffinesse ausgeführt, komplette Umhüllung mit andersfarbigem Schrumpfschlauch an den Anschlussstellen, würde das auch „irgendwie“ durchgehen. das Problem tritt immer viel später auf, wenn so ein Kabel mittig aufgetrennt wird um eine Änderung zu machen und dort hat man dann den gelb-grünen Schutzleiter und will den dann auch so nutzen.

MfG
duck313

Hallo,
sie sollen also die Enden der Leitung mit Farbe, Schrumpfschlauch oder sonstwie optisch umgestalten? Einfach die Leitung stillegen waere auch eine Loesung, dann ist es VDE gerecht installiert. Oder wuenschst Du das Aufhacken der Wand (evlt mehrerer Waende und Decke) mit neu Tapezieren. So ein Anspruch koennte mit Gericht dauern bis zur Klaerung.
Gruss Helmut

Der Blick ins Gesetz dient häufig der Rechtsfindung: Hier die gesetzliche Mangeldefinition nach § 434 BGB: „… Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, … 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“

Jetzt wäre ja zunächst mal ein Blick in die Baubeschreibung hilfreich, die - wenn sie denn auch nur annähernd diesen Namen verdient und überhaupt vorhanden ist - sicherlich eine E-Installation gemäß VDE, TAB, … vorsieht. Dann kann man die dem Elli unter die Nase halten, und entsprechende Nachbesserung verlangen. Und dabei führt mE kein Weg an einer Neuverkabelung vorbei, weil eben das Risiko besteht, dass jemand im Nachhinein die Leitung auftrennt, und an dieser Stelle dann eben keine abweichende Markierung zu den Standardfarben der Leiter existiert. Denke auch an einen Verkauf des Hauses an Dritte und die eigene „Vergessenskurve“, Übernahme der Immobilie durch Kinder, … So ein Objekt ist ja kein Thema für nur ein paar Jahre.

Ohne anständige Baubeschreibung funktioniert die Sache aber auch. Da es zur Verlegung von entsprechenden Leitungen die VDE-Vorschriften gibt, deren Einhaltung von den Versorgern gefordert wird, wenn man das Haus bei ihnen anschließen lassen will, und diese Regeln zudem auch ganz konkreten Schutz vor Gefahr für Leib-, Leben- und bedeutende Sachwerte bieten - kann man hier recht einfach über die „Üblichkeit“ und „Erwartbarkeit“ gehen.

Über die Einhaltung technischer Vorschriften und Standards (insbesondere beim Bau) wird gerne vor Gericht - mit unterschiedlichem Ausgang - gestritten. Dabei geht es oft um Fälle ohne konkrete akute Beeinträchtigungen/Nachteile, die gerne an fehlenden CE- und sonstigen Kennzeichnungen, … festgemacht werden. Da hier aber ganz konkret die Anschließbarkeit beim Versorger und eine ganz erhebliche Gefahr durch das Vertrauen in die falsche Markierung gegeben ist, sehe ich hier gute Chancen, so eine Sache auch ohne Verstoß gegen eine Baubeschreibung erfolgreich durchzufechten.

Besten Dank an alle. Das hat mir geholfen. Besonders der Hinweis auf das Unterbrechen der Leitung an beliebiger Stelle ist ein sehr gute Argument.
Ich wünsche allen schöne Weihnachten!
Mike