Rechtsanspruch bei (falschem) Leder

Hi,

angenommen jemand kauft eine Wohnzimmerlandschaft für ca. 10.000.

Als nach ca. zwei Jahren ein Anspruch auf Garantieleistung eingefordert werden will, wird dieser mit der Begründung abgelehnt, die Garantie sei bereits abgelaufen. Weiter angenommen, Kundin stimmt zu, dass die Garantieleistung auf die Elektrik abgelaufen sei, doch nicht für das Leder. Diese betrüge 5 Jahre. Widerwillig wird die Wohnzimmerlandschaft abgeholt und als sie wieder zurück ist, ist die Farbe binnen weniger Wochen wieder weg. Es hatte den Anschein als wäre das Leder nur nachgefärbt, jedoch nicht ausgetauscht worden.

Als kurz vor Ablauf der Garantie um eine Erneuerung gebeten wird, verweigert das Möbelhaus dies mit der Begründung, man müsse belegen können, mit welchen Pflegemitteln man die Wohnzimmerlandschaft gepflegt habe.

Kundin resigniert und möchte nie mehr mit dem Möbelhaus was zu tun haben.

Was wenn sich dann nach ein paar weiteren Jahren ein Loch im Leder bildet und sich dabei rausstellt, dass das Longlife-Leder, das Kundin für teuer Geld gekauft hatte - oder zu kaufen geglaubt hatte - gar nicht die Dicke hat wie sie laut Internet mit 1,4 mm angegeben ist sondern es sich um ein deutlich dünneres Leder handelt.

Ist nach ca. zehn Jahren hier noch ein Rechtsanspruch möglich? Es hat den Anschein als wäre teures Leder zwar auf dem Papier verkauft worden, doch offenbar die Wohnzimmerlandschaft mit anderem Leder bezogen worden.

Von Kunden ist ja nicht zu erwarten, dass sie so firm sind und erkennen, ob es sich tatsächlich um das angepriesene „Familienleder“ handelt und es ist wohl kaum Kunden zuzumuten, dass sie sich ein Stück Leder aus der Couch schneiden um nachzusehen, ob es auch tatsächlich die angegebene Dicke laut Möbelhaus hat.

Wenn zu belegen ist, dass die Wohnzimmerlandschaft nicht mit dem bestellten Leder bezogen wurde, so sollte doch selbst nach ca. zehn Jahren noch ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden können, oder?

Danke und ciao,
Romana

Hallo !

Wenn man auf das Leder (aber was denn genau ?) eine 5-jährige „Garantie“ versprochen bekommt,dann ist das ja bereits eine absolut freiwillige Versprechnung.
Und deshalb kann der Hersteller auch sagen,er steht in 5 Jahren für das und das ein,bessert es nach,tauscht aus,aber ganz allein nach seinem Gutdünken.
Hat er gemacht,scheinbar nachgefärbt. Wenn nicht erfolgreich,dann muss man eben erneut bemängeln.
Es kommt halt darauf an,was er genau in der Garantie verspricht.

„Farbtreue“ über 5 Jahre,und bei Abweichung bessere ich so und so nach ? Üblicherweise heisst es doch immer „Leder ist ein Naturprodukt,Farbabweichungen … sind natürlich und stellen keinen Sachmangel dar…“

Die Dicke des Leders wird bestimmt nicht im Kaufvertrag festgeschrieben sein,allenfalls auf einen Kaufprospekt mit dieser Aussage " unser Qualitätsleder ist besonders dick,mehr als 1,4 mm im Durchschnitt und deshalb besonders langlebig".
Dann wäre ein dünneres Leder wohl tatsächlich ein Mangel,der schon bei Auslieferung bestand.
Das könnte man aber m.E. nur inerhalb 3 Jahren ab Kauf/Lieferung bemängeln,nicht erst nach 10 Jahren.
Objektiv zu dünn,hin oder her,es wäre wohl verjährt.

Und er Hersteller kann seine freiwillige Garantie schon an bestimmte Pflegevorgaben knüpfen,etwa nur ein eigenes(teures) Mittel zu verwenden.

MfG
duck313

Hi,

„5 Jahre Garantie auf Lichtechtheit und Pflegeleichtigkeit von Original LongLifeLeder“ und die nutzen wenig, wenn nach dem angeblichen Austausch des Leders einige Wochen später schon wieder eine Sitzfläche deutlich heller scheint. Es ist zwar kein Abrieb zu erkennen, Leder fühlt sich gleich an, doch es lässt sich gut mit z.B. einer ausgewaschen Jeans oder sonstigem Wäschestück vergleichen. Farbe raus!

Tja, das ist nun die Frage, ob ein Rechtsanspruch hier tatsächlich nur drei Jahre Gültigkeit hat. Denn scheinbar wurde ein anderes Leder verwandt wie bei Kauf vereinbart wurde. Das Leder hätte deutlich dicker sein müssen und von außen lässt sich ja kaum die Dicke eines Leders feststellen. Und es ist wohl kaum zumutbar, an einer - wenn sogar auch nicht oder wenig sichtbaren Stelle - ein Stück Leder rauszuschneiden, um die Dicke zu testen.

Ciao,
Romana

Hallo !
Also ich würde eine verdeckte Stelle an der Unterseite des Sitzmöbels finden,bei der man das Leder messen kann. Irgendwo werden doch Kanten umgelegt und offen sein.
Aber wie gesagt,ist die Dicke 1,4 mm vereinbart im Kaufvertrag und hat die Dicke etwas mit Deinem geschilderten Mangel zu tun ?

Ich denke es geht um Farbabweichungen ?

Und was besagt denn die Garantie ?
Was verspricht der Hersteller,was passieren soll,wenn es NICHT lichtecht sein sollte ?

Und übrigens „Lichtecht“ wirds ja sein,was Du bemängelst,kann sich ja um Abrieb durch die Nutzung handeln,nicht um Ausbleichen durch Sonnenlicht vom Fenster her.
Die „Garantieversprechungen“ sind m.E. eher Werbeaussagen,deren Gehalt man kaum einfordern kann.

MfG
duck313

Hallo,

Tja, das ist nun die Frage, ob ein Rechtsanspruch hier
tatsächlich nur drei Jahre Gültigkeit hat. Denn scheinbar
wurde ein anderes Leder verwandt wie bei Kauf vereinbart
wurde.

ein Blick ins Gesetz hilft weiter:

BGB § 433: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

BGB § 437: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer…

Und nun kommt es:

BGB § 438: Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren […} im Übrigen in zwei Jahren.

Pech gehabt.

Gruß

S.J.

Hi,

würdest Du? Ich war nicht davon ausgegangen, dass ich eine Wohnzimmerlandschaft erst an einer Stelle kaputt machen muss um feststellen zu können, ob das tatsächlich georderte Leder auch verwandt wurde.

Nun, mir wurde ein Leder gezeigt, das zwar identisch in der Farbe ist, doch offenbar wesentlich dünner. Und dies dürfte dann vermutlich auch einen anderen Preis haben. Gleich ob dem so ist, ich habe was anderes bestellt. Und das ist imho Betrug.

In einem Verbraucherportal hagelt es bezüglich dieser Möbelfirma Negativbewertungen. Also, so ganz unschuldig können sie also nicht sein.

Es geht um Beides, die Farbe die vom Benutzen im Laufe der Zeit rausgeht und dass das Leder dann löchrig wurde. Ich hatte zumindest die Überlegung, hätte das Leder die vereinbarte Dicke gehabt, dann wäre es nicht löchrig geworden.

http://www.himolla.com/cms/die-marke-himolla/bezuege… Einer der Hersteller der dieses Leder verwendet und von dem die Wohnzimmerlandschaft selbst ist, mit der ich sonst ja auch sehr zufrieden bin.

Ciao,
Romana