Hi,
angenommen jemand kauft eine Wohnzimmerlandschaft für ca. 10.000.
Als nach ca. zwei Jahren ein Anspruch auf Garantieleistung eingefordert werden will, wird dieser mit der Begründung abgelehnt, die Garantie sei bereits abgelaufen. Weiter angenommen, Kundin stimmt zu, dass die Garantieleistung auf die Elektrik abgelaufen sei, doch nicht für das Leder. Diese betrüge 5 Jahre. Widerwillig wird die Wohnzimmerlandschaft abgeholt und als sie wieder zurück ist, ist die Farbe binnen weniger Wochen wieder weg. Es hatte den Anschein als wäre das Leder nur nachgefärbt, jedoch nicht ausgetauscht worden.
Als kurz vor Ablauf der Garantie um eine Erneuerung gebeten wird, verweigert das Möbelhaus dies mit der Begründung, man müsse belegen können, mit welchen Pflegemitteln man die Wohnzimmerlandschaft gepflegt habe.
Kundin resigniert und möchte nie mehr mit dem Möbelhaus was zu tun haben.
Was wenn sich dann nach ein paar weiteren Jahren ein Loch im Leder bildet und sich dabei rausstellt, dass das Longlife-Leder, das Kundin für teuer Geld gekauft hatte - oder zu kaufen geglaubt hatte - gar nicht die Dicke hat wie sie laut Internet mit 1,4 mm angegeben ist sondern es sich um ein deutlich dünneres Leder handelt.
Ist nach ca. zehn Jahren hier noch ein Rechtsanspruch möglich? Es hat den Anschein als wäre teures Leder zwar auf dem Papier verkauft worden, doch offenbar die Wohnzimmerlandschaft mit anderem Leder bezogen worden.
Von Kunden ist ja nicht zu erwarten, dass sie so firm sind und erkennen, ob es sich tatsächlich um das angepriesene „Familienleder“ handelt und es ist wohl kaum Kunden zuzumuten, dass sie sich ein Stück Leder aus der Couch schneiden um nachzusehen, ob es auch tatsächlich die angegebene Dicke laut Möbelhaus hat.
Wenn zu belegen ist, dass die Wohnzimmerlandschaft nicht mit dem bestellten Leder bezogen wurde, so sollte doch selbst nach ca. zehn Jahren noch ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden können, oder?
Danke und ciao,
Romana