Rechtsanspruch bei unbrauchbarer Ware selbst wenn diese eine Sonderanfertigung ist?

Hallo, ich habe mir einen Autoschlüssel über einen online Händler gekauft, Teil des Kaufversprechens war eine Anleitng zum „anlernen“ (verbinden der Elektronik mit dem Auto) des Schlüssels.

Als es so weit war wurden mir Anleitungen gegeben für andere Modelle meiner Automarke (statt Renault Clio 3 Generation für den Renault Dacia und andere). Keine der Anleitungen hat funktioniert da mein Auto anders gebaut ist, jetzt habe ich online erfahren dass das anlernen meines Autoschlüssels wohl mehr Aufwand erfordert als normal (mit Laptop und Codes usw).

Der Händler verweigert aber einen Wiederruf weil es sich um eine Sonderanfertigung handelt. Da ich jetzt aber über 100€ für ein unbruchbares Stück Plastik ausgegeben habe aus Unwissen an einen Händler der dies wissen sollte fühle ich mich ausgenommen und wolte fragen ob ich irgendeinen Rechtsanspruch habe.

Lg Anna

Auch Sonderausführungen müssen funktionieren !

Du hast doch für einen bestimmten Autotyp bestellt, also muss auch die Anleitung dafür zutreffend sein.

Wenn man das nicht so einfach in Betrieb nehmen kann, dann hätte der Händler das sagen müssen !

Aber so ganz verstehe ich es nicht. der Schlüssel wird wohl OK sein, Du brauchst aber Hilfe bei Inbetriebnahme ?
Dann fahre in eine Renault-Werkstatt und bitte den Schlüssel für dein Auto neu anzulernen.
Sollte das was kosten kannst Du es ja dem Schlüsselhändler in Rechnung stellen.
Sollte es auch dort nicht klappen, dann kannst Du den Schlüssel zurückgeben und bekämest auch das Geld zurück.
Jedenfalls bei einem seriösen Händler oder mit Hilfe eines Anwaltes.

MfG
duck313

Ob der Schlüssel in der Thorie funktioniert kann ich nicht sagen vllt gibt es da technisch sehr starke Unterschiede, und die haben mir wirklich einen Dacia Schlüssel gemacht für meinen Clio…
Wie könnte ich es dem Händler in Rechnung stellen?
Wenn die inbetriebname bei der Werkstatt nicht funktioniert was kann ich dan machen? Ich habe keinen Anwalt kann ich auch alleine eine Anzeige machen? Weil die sehr offen scheiße waren (Ich kann Photos von dem Gespräch posten falls es erlaubt ist) und die werden nichts machen außer Jemand größeres (Vater Staat) droht ihnen mit Konsequenzen.

Ich plane jetzt folgendes:

-Schlüssel beim Händler überprüfen lassen, falls anlernen funktioniert schicke ich die Rechnung und drohe mit einer Klage (Ich hab Musterklageschriften online gefunden und da sie mir einen Service für den ich bezahlt habe verweigert haben sollte das ne klare Sache sein)

  • falls der Schlüssel nicht funktioniert fordere ich das Geld zurück, wieder mit Klagedrohung und biete an den Schlüssel zurückzuschicken nach erhalt des Geldes (oder? Sonst könnten Sie ja einfach behaupten er ist nie eingegangen und ich habe ihn nicht mehr kann ihn also auch nciht als Beweis vorzeigen) Die Expertenmeinung, dass der Schlüssel unbrauchbar ist für ein Auto meiner Bauart lege ich bei.

Ist das der richtige Weg?
Lg

Nicht wirklich. Auf der Rechnung für das Anlernen wirst Du voraussichtlich sitzen bleiben. Du hast Anspruch auf einen funktionierenden Schlüssel, den Du selber Anlernen wolltest. Nichts weiter.

Gib das Ding als nicht funktionierend zurück. DARAUF hast Du in der Tat Anspruch, denn das Ding ist nicht wirklich eine Sonderanfertigung. Allerdings solltest Du schon sicher sein, dass der Schlüsseltyp überhaupt für Dein Auto passt und Du nicht etwa einen falschen bestellt hast. Dann wäre es allein Dein Problem.

Ganz anderer Gedanke: wie ist das denn mit dem Widerrufsrecht? Sind die 14 Tage schon vorbei oder wurde nicht mal darauf hingewiesen?
Gruß
anf

ne online steht einfach nur

"Widerrufsrecht

Funkschlüssel und gefräste Schlüssel obliegen keinem Widerrufsrecht. Ein Widerruf der Bestellung ist gemäß § 312d IV BGB ausgeschlossen, da es sich um eine Sonderanfertigung handelt.

Bei Schlüsselgehäusen und unbearbeiteten Elektronikteilen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;"

Ich habe mir online den Schlüssel ausgesucht auf dem stand "passend für alle Renault Fahrzeuge bis 2008, mein Typ wurde von 2005-2012 gebaut) Erstzulassung war allerdings 2010

Danke für die Tipps Leute ich bin echt am verzweifeln aber es ist echt super zu sehen dass es Leute wie euch gibt die bereit sind anderen zu helfen. Danke

Oder Dir.

Du hast ihr immerhin dazu geraten, zusätzliche kosten zu verursachen. Warum in aller Welt sollte der Händler das zu zahlen haben? Sie hat einen Schlüssel gekauft, weiter nichts! Dsa anlernen war niemals geschuldet!

Gruß
anf

Also hast Du definitiv den falschen Schlüssel bestellt. Es interessiert doch nicht, wann mal irgendwann die Serienproduktion begonnen hat!

Und wenn dazu wirklich ein Schlüssel gefräst wurde (nach welchem Muster / Vorgabe denn?) ist es tatsächlich auch eine Sonderanfertigung ohne Widerrufsrecht.

Tja - entweder Du bekommst das Anlernen noch selber hin oder Du kaufst doch lieber ein Original beim Vertragshändler. Einen grund hzum Verzweifeln kann ich hier nicht erkennen - Du hast nur einfach 100€ zum Fenster raus geworfen.
Gruß
anf

Das Wichtigste wird zuletzt nachgeschoben. :smile:

Dann war es der falsche Schlüssel!
Es gibt immer wieder Änderungen bei den Modellreihen währen der Fabrikation, z.B. weil der Zulieferer für die Schlösser gewechselt wurde.

Und wenn die Erstzulassung 2010 war, wurde er ziemlich sicher nach 2008 gebaut.

Also buche die 100€ als Lebenserfahrung ab und besorge dir einen passenden Schlüssel.

MfG Peter(TOO)

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war es, es stand im Kaufvertrag das mir passend zu meinem Modell eine detaillierte Anleitung gegeben wird, dies wurde verweigert

Lies bitte genau nach: es wurde ein Schlüssel bestellt, der zu einem Clio 3 Modell bis 2008 passt und der sich dafür anlernen lässt und eine Anleitung dazu.
Das Anlernen selber war niemals Teil der Bestellung, kann also auch nicht verlangt werden. Und dass Du den falschen Typ bestellt hast - dafür kann der Verkäufer nichts.

Sorry, die 100€ musst Du als Lehrgeld verbuchen, wenn der Verkäufer den Schlüssel nicht zurücknehmen will.
Gruß
anf

Und das sagst Du erst jetzt ?
Du hast Baujahr 2010 und bestellst Universalschlüssel „passend bis Bj. 2008“ ?

Baujahr (Produktionszeitpunkt) und Erstzulassung können im Einzelfall zeitlich durchaus weit auseinander liegen.
In einem konkreten, mir bekannten Fall, waren es mal 26 Monate.
Der Handel spricht dann von einer sog. „Standuhr“
Das genaue Baujahr ist über die FIN zu ermitteln

Gruß K