Rechtsanspruch im Hinblick auf nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis ?

Hallo Gemeinde, z.Zt. gibt es einen Rechtsstreit zwischen unseren Nachbarn und mir. Zwischen unseren Reihenhäuser verläuft eine gemeinsam benutzte Abwasserrinne.Mein Nachbar möchte komplett austauschen lassen und von mir die Hälfte. Ich jedoch pochte auf ein Zweitangebot und favorisiere dieses Reparaturangebot. Nachdem ich mitteilte, dass ich mich an der Rep. beteilige, dem Austausch nicht zustimme, wurde vom Nachbar Rechtsanwalt beauftragt mich dazu zu bewegen Auftrag zu unterschreiben.

Frage: Muss ich mich dazu zwingen lassen das teuere Angebot anzunehmen? Reparatur wäre absolut ausreichend. Bitte um Ratschläge.

Vielen Dank im Voraus.

das sagst Du.
Warum will dein Nachbar denn mehr ausgeben als unbedingt nötig ? Sein Anteil an der Erneuerung wäre doch höher als an der Reparatur.

Nein, zwingen kann man Dich nicht. Nicht so ohne weiteres. Wenn ihr „nur“ 2 Betroffene seid, dann ist ja ein Mehrheitsbeschluss nicht möglich.

Vielleicht solltest aber mal kurz beschreiben, was man sich an einer zwischen Reihenhäusern gelegen Abwasserrinne vorstellen soll.
Ein Graben oder eine Betonrinne aus Formsteinen (für Regenwasser) oder doch eher ein unterirdisches Abwasserrohr aus Steinzeug oder Kunststoff für das Abwasser ?

Ihr betriebt offenbar eine Gemeinschaftsanlage. Sie hat Probleme und muss mind. repariert werden. Da muss man genau prüfen, ob diese Reparatur dauerhaft ist oder nicht doch die Erneuerung langfristig günstiger wäre.

Mit dauerhaft meine ich, ob nicht an anderen Stellen der Altleitung neue Schäden auftreten können oder allein wegen des Alters vorhersehbar wären.
Leitungen halten nicht ewig.

MfG
duck313

Notfalls entscheiden das Gerichte. Ggf. über Schadenersatz.

Gerichte sind meist teurer als miteinander Reden.

Es handelt sich hierbei um bei den 2 Parteien um Reihenmittelhäuser. Hier verläuft eine sogenannte Zinkkehlrinne ( Regenrinne) Mein Architekt und ein Dachdeckermeister raten zur Reparatur. Mein Nachbar holte Angebot von einem Spengler ein, welcher natürlich nur alles neu anfertigen wird und von Reparatur abrät. Nur mein Angebot liegt bei ca. 1000.-€ und das meines Nachbarn bei 8000.-€ Zurzeit ist alles provisorisch abgedichtet und hielt sogar die letzen Unwetter aus. Ich werde jedenfalls max. einer Repartur zustimmen.

Da darf man sicher dem Spengler und Architekten vertrauen. Was soll an einer Zinkrinne so verschlissen sein, das man sie nicht reparieren kann.
Wenn sie aus Loch an Loch bestehen würde hätte nie ein Fachmann zur Reparatur geraten ! Flickarbeit in größerem Ausma0 ist zeitaufwändig und damit teuer, Material kostet „fast nichts“, wenn es nicht Kupfer ist.

Also ein etwas ungewöhnliches Reihenhaus in abgewinkelter Aufstellung, Dächer mit Knick und deshalb einer Kehle und auf der Gegenseite wohl einem Walm.
Wenn man die üblichen Reihenhausdächer nimmt, dann frage ich mich wie lang kann so eine Kehle sein, wenn es zu einem Neupreis (Pfannen abnehmen und nachher wieder beidecken, Abriss der alten Kehle, neue Kehle) von 8.000 € kommen soll.

Die 1.000 € werden ja bereits einiges an Blech und Arbeitszeit beinhalten.

ich glaube, hier hätte man sehr gut Chancen eine (unnötigen) Streit für sich (Reparatur) zu entscheiden. Man hat doch Fachleute an der Hand, die eine Reparatur für ausreichend und wirtschaftlich halten.

MfG
duck313

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dazwischen gibt es noch Schiedspersonen https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindliches_Schiedswesen

Es gibt auch giebelständige Reihenhäuser