Hallo,
kann alter Urlaub,wegen Krankheit nicht genommen, über den 31.März mit neuem Urlaub verbunden werden, um dann fristgerecht zum 30.April ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, ohne nochmal am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen?
Kann mich einer verstehen? Bin neu hier und versuche mich richtig auszudrücken!
Danke im voraus
Hallo
kann alter Urlaub,wegen Krankheit nicht genommen, über den
31.März mit neuem Urlaub verbunden werden, um dann
fristgerecht zum 30.April ein Arbeitsverhältnis zu kündigen,
ohne nochmal am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen?
Wenn der AG zustimmt: ja.
Ansonsten verfallen (sofern einzel-/ tarifvertraglich nicht anders vereinbart) auch die offenen gesetzlichen Vorjahresansprüche am 31.03. wenn sie hätten genommen werden können (der AN also nicht über den Übertragungszeitraum hin krank ist). Inwieweit der Teilurlaub aus dem aktuellen Kalenderjahr vor der Beendigung des AV zu gewähren ist, hängt davon ab, ob betriebliche Gründe dem ausreichend entgegenstehen.
Gruß,
LeoLo