rechtsanwälte

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da mal eine Frage. unzwar hat meine Freundin eine rechnung von Rechtsanwälte bekommen für das herunter ziehn von daten bei azureus in wert von 800 euro. sie ist 18then und fängt am 1sten August eine Ausbildung an. Die Rechtsanwälte fordern jetzt eine Summe von erstmailig 500e, was sie nicht zahlen kann. Selbst ich habe gehört, das man bei so welchen rechnungen vorsichtig sein soll. wie können wir uns jetzt richtig verhalten? Ich hoffe ihr könnt mir einen rat geben, weil ich für meine freundin da sein möchte. ich hoffe auf schnelle antwort vielen lieben dank und ein schönes Wochenende… lg patrick

Ohne den genauen Hintergrund zu wissen, lässt sich hier kein Ratschlag geben.
Gehe zur nächsten Verbraucherberatung, die können dir weiterhelfen. Die haben viel Erfahrung mit solchen Fällen.

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Wenn ein Mahnbescheid kommt, dem widersprechen.

Auf nix einlassen solange der schreibt passiert nix.

Auch nicht anrufen oder Kontakt aufnehmen.

Der wird drohen zu klagen ,soll er doch Der weiß genau dass er nicht gewinnen kann

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Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.

Zur weiteren allgemeinen Information zum Thema empfehle ich Ihnen folgende Webseiten:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-filesh…

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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