Meine Freudin arbeitet für eine Buchhandlung im Versand.Sie sagt das es einen Artikel,Paragrafen oder ähnliches gibt der Anwälte von Fahrverbot, bzw. Entzug befreit.Kann ich mir aber nu gar nicht vorstellen.Hat das jemand zufälligerweise gelesen?
Gibts nicht owt
m.
Art.3 Grundgesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Die Ergänzung: „Anwälte sind gleicher“ ist von diesen zwar erwünscht, aber nicht realisiert.
Gruß
HaWeThie
Hi,
klar gilt das.
Wir müssen auch keine Steuern zahlen, haben immer und überall freien Eintritt außer mittwochs bei den Koala-Bärrennen in Hillbrow (s. Witzebrett) und aufs Klo müssen wir auch nie.
Gruß
Harry
PS: Wer in meinem Artikel etwas Ironie finden sollte darf sie behalten.
Für diejenigen, die es interessiert hier der Link:
http://www.liv4now.com/articles/1487
Die Rennen sind übrigens dienstags.
Gruß
Harry
Hi
>…und aufs Klo müssen wir auch nie.
Tach,
die Anfrage betrifft doch nur Anwälte nicht Anwältinnen.
Diesen wird per se immer ein Fahrverbot aufgedrängt, allein schon um die Straßen wieder sicherer zu machen. Die haben den Höchststeuersatz plus 25% Sonderzuschlag und die müssen bei den Koalabär-Rennen keinen Eintritt bezahlen (sie dürfen nämlich gar nicht rein).
Gruß
Harry
PS Bin gespannt wenn der Mod den Beitrag wegen zuviel Ironie streicht.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
klar gilt das.
Wir müssen auch keine Steuern zahlen, haben immer und überall
freien Eintritt außer mittwochs bei den Koala-Bärrennen in
Hillbrow (s. Witzebrett) und aufs Klo müssen wir auch nie.
Come naked :o)
Tiger