Rechtsanwälte können nicht umsonst arbeiten

Hallo

RA’s müssen ja auch Geld verdienen und können auch nicht den kleinsten Brief umsonst schreiben.

Angenommen Mister X hat ein Problem mit Firma A.
Nun geht er zum Anwalt und der schreibt einen netten kleinen vierzeiler…

Ich weiss zwar nicht was das kostet, aber ich nehme mal an Mister X muss erstmal den Sachverhalt klären und dann muss der Anwalt denken oder nachblättern und dann schreibt er den Brief den er mit der Post versendet… alles in allem 1h arbeit.
Der Anwalt ist ein Freund des Hauses und macht deswegen einen Preis von sagen wir mal 50€ (wieviel könnte denn so ein Anwalt verlangen (das hier ist ja nur ein Beispiel)…

So, der „Streitwert“ ist aber nur 25€.

Nachdem Firma A das briefchen bekommt zahlt sie MisterX seine 25€ zurück.

Meine Frage ist: Wie läuft sowas i.d.R. ab. Es kann doch nicht sein das X die kosten des Anwaltes tragen muss… oder?

Angenommen die Schuld resultiert aus einem Wareneinkauf von X bei A. Was kann X da tun.

Danke

Daniel

Wenn die Firma die 25 Euro schuldete und in Verzug war, dann muss sie auch die Kosten des Anwalts übernehmen.

Levay

Huhu!

RA’s müssen ja auch Geld verdienen und können auch nicht den
kleinsten Brief umsonst schreiben.

Du glaubst gar nicht, wie viele Briefe ein Rechtsanwalt „umsonst“ schreibt, wenn der Tag lang ist. Aber nicht kostenlos - warum auch? Rechtsanwälte haben auch Familien, Hobbies und Interessen, wollen mal ins Kino gehen oder einfach nur faul auf dem Balkon sitzen. Nur vollkommen vereinsamte oder stinkreiche Anwälte lassen sich die Zeit, in der sie arbeiten, nicht bezahlen.

Ich weiss zwar nicht was das kostet,

Steht aber im Gesetz.

32,50 - Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
06,50 - Pauschale für POst und Telekommunikation
07,41 - Umsatzsteuer
_____

46,41

aber ich nehme mal an
Mister X muss erstmal den Sachverhalt klären und dann muss der
Anwalt denken oder nachblättern und dann schreibt er den Brief
den er mit der Post versendet…

Fast. Das Sachverhaltklären ist im Preis mit drin.

alles in allem 1h arbeit.

Darauf kommt es nicht an.

Der Anwalt ist ein Freund des Hauses und macht deswegen einen
Preis von sagen wir mal 50€

Netter Freund…

Meine Frage ist: Wie läuft sowas i.d.R. ab. Es kann doch nicht
sein das X die kosten des Anwaltes tragen muss… oder?

Im Verhältnis Anwalt-Mandant kann das natürlich sehr wohl sein, denn wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Allerdings muss A die Kosten tragen, wenn zB Verzug vorlag (siehe Levay). Üblicherweise schreibt der Anwalt das in seinen Brief gleich mit rein.

Die Pflicht zur Kostenerstattung erstreckt sich allerdings nur auf das, was dem Anwalt vom Gesetz her zusteht und nicht was er tatsächlich erhalten hat. Auf den restlichen EUR 3,69 des Freundschaftspreises bleibt der Auftraggeber im Beispielfall sitzen.

Huhu!

Du glaubst gar nicht, wie viele Briefe ein Rechtsanwalt
„umsonst“ schreibt, wenn der Tag lang ist. Aber nicht
kostenlos - warum auch?

Eben, dazu können sie zwar Prozeßgegner gegen die sie gewonnen haben zwingen, aber für Rechtsanwälte gilt wohl eher die Regel: „Menschen sind gleich, Anwälte sind gleicher“ ;->

Ciao
Wolfgang

Hä?

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