Hallo
RA’s müssen ja auch Geld verdienen und können auch nicht den kleinsten Brief umsonst schreiben.
Angenommen Mister X hat ein Problem mit Firma A.
Nun geht er zum Anwalt und der schreibt einen netten kleinen vierzeiler…
Ich weiss zwar nicht was das kostet, aber ich nehme mal an Mister X muss erstmal den Sachverhalt klären und dann muss der Anwalt denken oder nachblättern und dann schreibt er den Brief den er mit der Post versendet… alles in allem 1h arbeit.
Der Anwalt ist ein Freund des Hauses und macht deswegen einen Preis von sagen wir mal 50€ (wieviel könnte denn so ein Anwalt verlangen (das hier ist ja nur ein Beispiel)…
So, der „Streitwert“ ist aber nur 25€.
Nachdem Firma A das briefchen bekommt zahlt sie MisterX seine 25€ zurück.
Meine Frage ist: Wie läuft sowas i.d.R. ab. Es kann doch nicht sein das X die kosten des Anwaltes tragen muss… oder?
Angenommen die Schuld resultiert aus einem Wareneinkauf von X bei A. Was kann X da tun.
Danke
Daniel