Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu folgendem Thema:

ich bin alleinerziehende Mutter eines 5 1/2jaehrigen Sohnes, von Beruf selbstaendige Mediendesignerin.

Der Vater zahlt regelmaessig Unterhalt. Dieser Unterhalt wurde nach der Trennung vor 5 Jahren festgelegt, die letzte hierfuer zugrunde gelegte Verdienstbescheinigung vom Vater, die ich besitze, ist vom Juni 2004. Jetzt erbat ich eine aktuelle Verdienstbescheinigung von ihm, doch er weigert sich mir diese auszuhaendigen. Habe ich ein Recht diese von ihm zu bekommen? Da ich nicht angestellt sondern selbstaendig bin, kann mir in solchen Angelegenheiten das Jugendamt leider nicht helfen. Wie sieht die Rechtslage hier aus? Schliesslich koennen sich Einkommensverhaeltnisse innerhalb von 5 Jahren aendern… Vielen herzlichen Dank vorab.
Liebe Gruesse
Nina

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragsituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Nach dem was Sie schildern, halte ich es aber für geboten, dass Sie einen Fachanwalt/Fachanwältin in Ihrer Nähe um Rat fragen. Diese® sollte Ihnen eine vernünftige Erstberatung bieten können.

Leider keine grpßen Kenntnisse im Unterhaltsrecht.

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
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Hallo ! Ich kann leider nicht weiter helfen ! LG