Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,

Ich absolviere derzeit eine Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau in einem sehr kleinen Unternehmen. Wir vertreiben Kopiergeräte und der Gleichen. Da diese Geschäfte momentan nicht sehr gut laufen und mein Chef sich nicht wirklich um seinen Kundenstamm kümmert, bleiben Neuverträge aus und Stammkunden kündigen ihre laufenden Verträge. Und nur aus diesem Grund hat der Betrieb eine Auszubildende eingestellt (mich). Meine Aufgabe ist es jeden Tag ca. 1-2 Stunden vor dem Telefon zusitzen und Neukunden zu akquerieren. Das bedeutet ich muss die ganze Zeit verschiedene Rechtsanwälte bzw. Notare anrufen und versuchen denen Termine anzudrehen. Vor einigen Tagen bin ich an einen Rechtsanwalt geraten, der mir eine Abmahnung geschickt hat. Dann ist ja quasi zeitgleich das neue Telefon-Werbe-Gesetz (ich nenn es jetzt einfach mal so) raus gekommen. Das hat mich erstmal geschockt. jetzt ist meine Frage ob es erlaubt ist das ich Fremde Rechtsanwälte anrufe um am Telefon einen Termin abzusprechen? Und wenn nein, was mach ich mit meinem Chef? Ich habe im Internet ein bisschen recherchiert und ihm auch seiten dazu ausgedruckt aber er behauptet es sei rechtens, weil wir nicht agressiv ran gehen und am telefon ja nichts verkaufen.

Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
*berni*

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragsituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Nach dem was Sie schildern, halte ich es aber für geboten, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen IHK in Verbindung setzen.

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
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Hallo ! Ich kann leider nicht weiter helfen ! LG