ein Jugendlicher (15) würde eines Samtag nachts in eine Schlägerei verwickelt.
Die Polizei hätte ihn als „Geschädigten“ aufgeschrieben.
Gegen die beiden Angreifer würde wegen „schwerer Körperverletzung“ ermittelt, wären zeitweilig verhaftet gewesen.
Es hätte eine Blutprobe bei allen Beteiligten gegeben. Der Jugendliche selbst hätte 0,5 Promille.
Der Vorfall sei bei der Polizei auch als „rassistischer Übergriff“ bezeichnet worden.
Bräuchte der Junge einen Anwalt?
Wäre es wirklich sinnvoll, in einem solchen Fall zivilrechtlich vorzugehen?
Eine (relativ teure) Hose wäre zerstört worden, der Junge hätte Blutergüsse an Stirn- und Jochbein.
Wäre es wirklich sinnvoll, in einem solchen Fall
zivilrechtlich vorzugehen?
In diesem Fall bräuchte er dann vielleicht einen Anwalt.
Die Körperverletzung wird ja schon strafrechtlich geregelt werden, eine Schmerzensgeldklage wegen blauer Flecke finde ich etwas lächerlich. Das mit der Hose würde ich irgendwie über die Versicherung des Zerstörers regeln. Inwiefern da eine Schadensersatzklage Sinn machen würde, weiß ich nicht.
Gruß
Paul
PS: Ich möchten nicht den Eindruck entstehen lassen, dass ich soetwas auf die leichte Schulter nähme. Ich wollte nur klar machen, dass der Staat dies bestrafen wird und dass ich zivilrechtliche Schritte eher nicht unternähme.
In diesem Fall bräuchte er dann vielleicht einen Anwalt.
Die Körperverletzung wird ja schon strafrechtlich geregelt
werden, eine Schmerzensgeldklage wegen blauer Flecke finde ich
etwas lächerlich. Das mit der Hose würde ich irgendwie über
die Versicherung des Zerstörers regeln. Inwiefern da eine
Schadensersatzklage Sinn machen würde, weiß ich nicht.
So ähnlich sehe ich das auch. Aber es gibt (im RL) auch andere Stimmen. Ich habe nur Null Erfahrung mit solchen Dingen.
PS: Ich möchten nicht den Eindruck entstehen lassen, dass ich
soetwas auf die leichte Schulter nähme. Ich wollte nur klar
machen, dass der Staat dies bestrafen wird und dass ich
zivilrechtliche Schritte eher nicht unternähme.
Wenn das eintreten sollte, kann man über einen Anwalt ja nachdenken. Bis dahin wäre es einfach sinnlos.
Naja, hängt davon ab, ob Folgeschäden drohen. Dann ist das
vielleicht nicht mehr so lächerlich.
Wenn diese abzusehen sind, würde ich natürlich dazu raten. Aber von blauen Flecken ist das eigentlich nicht zu erwaren, sonst wären auch andere Verletzungen festgestellt worden sein.
Über welche denn? Über eine Haftpflichtversicherung für
vorsätzlich verursachte Schäden? Ich denke nicht, dass es eine
solche Versicherung gibt.
Ok, das ist ein guter Punkt, ka, wie man das regeln könnte. Ich wollte nur andeuten, dass ich dafür keine Schadensersatzforderung aufziehen würde.
Wenn das eintreten sollte, kann man über einen Anwalt ja
nachdenken. Bis dahin wäre es einfach sinnlos.
…oder aber es passiert irgendwas bei einer Einvernahme und schon hat man sich selbst hineingeritten…
Naja, hängt davon ab, ob Folgeschäden drohen. Dann ist das
vielleicht nicht mehr so lächerlich.
Wenn diese abzusehen sind, würde ich natürlich dazu raten.
Aber von blauen Flecken ist das eigentlich nicht zu erwaren,
sonst wären auch andere Verletzungen festgestellt worden sein.
Das hängt sicherlich vom Einzelfall ab.
Über welche denn? Über eine Haftpflichtversicherung für
vorsätzlich verursachte Schäden? Ich denke nicht, dass es eine
solche Versicherung gibt.
Ok, das ist ein guter Punkt, ka, wie man das regeln könnte.
Ich wollte nur andeuten, dass ich dafür keine
Schadensersatzforderung aufziehen würde.
Ich wollte nur andeuten, dass man vielleicht nicht immer unbedingt einen Anwalt braucht, dass es aber bei Dingen, die für Laien vollkommen unproblematisch aussehen, sehr wohl Probleme geben kann.
Ich habe mal in so einem Fall vertreten, da wurde auch jemand in eine Schlägerei verwickelt und hat in Notwehr zurückgeschlagen. Durch eine etwas „ungeschickte“ Vorgangsweise im Ermittlungsverfahren als Unvertretener wurde er aber mitangeklagt, aber glücklicherweise konnte ich den richtigen Sachverhalt in der Hauptverhandlung darlegen, sodass das dann doch ein Freispruch wurde. Das geht aber nicht immer und ist doch mit etwas Ärger für den Betroffenen verbunden.