Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Situation. Wir haben im Mai eine kleine Produktionsfirma übernommen, die unter den Namen „produktionsbuero hannover Ldt“ geführt wurde. Damals haben waren wir mündlich übereingekommen, dass die Ltd. abgemeldet wird und wir den Namen „produktionsbuero-hannover GbR gründen“ Wir haben das logo genommen und geringsfügig verändert.
Die Ltd. wurde leider nicht angemeldet und der Beseitzer der Ltd, will uns verweigern weiter unter produktionsbuero-hannover Gbr aufzutreten. (Begründung: Der Schutzanspruch ergibt sich u.a. durch § 12 BGB (Namensrecht), § 37 Abs. 2 HGB (Unbefugter Gebrauch einer Firma).

Müssen wir dem Nachgeben oder haben wir eine Chance den Namen weiter zu nutzen?
Dürfte man hannover produktionsbuero daraus machen?
Ist „produktionsbuero hannover“ denn wirklich geschützt?

Mit bitte um schnelle Antwort:
Damian Schipporeit

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragsituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Frage ist doch letztlich, was Sie bei Betriebsübernahme (schriftlich) vereinbart haben. Wenn der Firmenname nicht übertragen wurde, werden Sie wohl Schwierigkeiten haben.

Nach dem was Sie schildern, halte ich es aber für geboten, dass Sie einen Fachanwalt/Fachanwältin in Ihrer Nähe um Rat fragen. Diese® sollte Ihnen eine vernünftige Erstberatung bieten können.

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
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Hallo ! Ich kann leider nicht weiter helfen!
LG