Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,

im Falle meiner Eltern, sieht es folgendermaßen aus: die Scheidung soll vollzogen werden und steht unmittelbar bevor. Allerdings ist unser Haus noch nicht verkauft und sicher wird sich das noch etwas hinziehen. Die Scheidung wurde im Okt. 08 von meinem Vater eingereicht, der ausgezogen ist und eine Mietswohnung bewohnt. Meine Mutter lebt im Haus (4 Wohnungen) gemeinsam mit meinem Bruder. Meine Frage: Wenn die Scheidung vollzogen ist, muss meine Mutter Miete im eigenen Haus zahlen, bzw. das doppelte wie jetzt. Wie lang kann man eine Scheidung hinauszögern und unter welchen Umständen ist dies möglich? Meine Mum möchte erst das Haus verkaufen und dann selbst ausziehen, finanziell ist es nicht machbar die volle Miete die von der Gegenpartei verlangt wird, aufzubringen. Mein Bruder hat sich bereits ein neues Domizil gesucht und zieht in den kommenden Wochen aus. Die dann 3 freistehenden Wohnungen sind aber in dem aktuellen Zustand nicht vermietbar (Schimmel, usw.), müssten also erst renoviert werden, aber das Geld ist nicht da. Wie würden Sie da verfahren?

Ist es möglich, die Scheidung so lang zu verzögern, bis alle Unklarheiten, inkl. Immobilienverkauf gelöst sind?

Lieben Dank für Ihre Hilfsbereitschaft.

Mit freundlichem Gruß
Danielle

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Familiensituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Nach dem was Sie schildern und angesichts des erheblichen finanziellen Risikos Ihrer Situation, halte ich es aber für dringend geboten, dass Sie einen Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht in Ihrer Nähe um Rat fragen. Diese® sollte Ihnen eine vernünftige Erstberatung bieten können.

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
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