Liebe/-r Experte/-in,
wir sind eine koreanische Gemeinde, die ein eingetragenes Verein ist.
Wir wollen einen koreanischen Seelsorger aus Korea einladen, der dauerhaft in unserer Gemeinde als Seelsorger tätig sein soll. Auch wird seine Familie natürlich nach Deutschland kommen.
Meine Frage ist, gibt es für ausländische Seelsorger besondere Einreiserechte?
Gibt es vom Land Zuschüsse für ausländische Seelsorger?
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht an welche Stelle, ich mich erkundigen soll.
Könnt Sie mir helfen?
Vielen Dank!
Hallo,
danke für die Anfrage. Bitte wenden Sie sich zuerst an die zuständige Ausländerbehörde Ihrer Stadt. Siehe auch hier: http://www.aufenthaltstitel.de/aav.html#7
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Mit freundlichen Grüßen
VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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