Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,

im letzten Jahr hat eine Heizungsbau-Firma in meinem Haus eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut.

Der Stromverbrauch lag im ersten Jahr ca 90% über dem angegebenen Wert. Die Leistung lag bei 1 kWh eingebrachter Leistung nur bei 1,3 kWh der Wärmepumpe.

In dem Antrag zum Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft hat die Firma die Jahresarbeitszahl mit 3,49 angegeben.

Außerdem fehlte der Wärmemengen-Zähler welcher zur Berechnung der Leistung notwendig ist. Dieser wurde auf Druck der Verbraucher-Zentrale nachträglich eingebaut.

Kann ich eine neue Heizungsanlage fordern, welche die Jahresarbeitszahl von 3,49 erbringt?

Kann man in diesen Fall von Subventionsbetrug reden?

Mit freundlichen Grüßen
Wolf-Dieter Sebastian

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragsituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Ich denke aber, dass Sie gegen die Firma vorgehen könnten.

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Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
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Sehr geehrter Herr Sebastian,
zunächst ist zu sagen, dass dieses Forum keine eingehende Rechtsberatung ersetzen kann. Ihre Sachverhaltsschilderung geht jedoch eher in die Richtung einer Mängelgewährleistung, da das Produkt nicht der Sollbeschaffenheit entspricht.
MFG Pahl

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