Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe 3 Rechtsfragen:

Zum einen wurde kürzlich mein Wagen abgeschleppt, von einem Behinderten-Parkplatz, der weder am Boden noch vor dem Parkplatz als solcher ausgewiesen wurde, sondern lediglich dahinter stand ein Schild mit Pfeil. Wenn man von der Gegenseite kommt und dreht, um dort zu parken, ist nichtersichtlich, dass es sich um einen Behindertenparkplatz handelt. Hat man hier Aufsicht auf Erfolg, wenn man sich gegen die knapp 200.- Gebühr währt?

Meine 2. Frage geht um folgendes: vor ca. 4 Jahren bin ich ins nahe Ausland verzogen und habe im Zuge dessen, den bis dato auf meinen Namen angemeldeten Wagen meiner Mutter wieder auf sie umgeschrieben, weil Autovers. in Belgien wesentlich teurer sind. Die niedrigen Prozente wurden ebenfalls an sie übertragen. Meine Mutter fuhr den Wagen auf nur noch 3 Monate, dann wurde er verkauft. Angeblich ist die Post mit dem Antrag nicht angekommen, so dass sich einige Verzögerungen ergaben. Als dann endlich die Unterlagen da waren, war der Wagen auch schon verkauft, nichtsdestotrotz musste der Wagen für diese 3 Monate noch rückwirkend versichert werden. Jedoch teilte die Vers. mit, dass es nicht möglich sei, Prozente, die ursprünglich meine Mutter mir mal übertragen hat, wieder an sie zurückzuübertragen. Die Rechnung belief sich sodann auf 1.400.- Eur mit den Höchst-Prozenten. Meine Mutter rief dann dort an und beschwerte sich und bat um Neu-Berechnung, da sie ja nun 20 Jahre unfallfrei gefahren ist und kaum mit 175% einzustufen ist. Dieses Spiel zog sich nunmehr 4 Jahre hin. In 2008 haben sie gar nicht von sich hören oder lesen lassen, im Jan. 2009 kam dann plötzlich eine Mahnung. Und vor Kurzem lag eine Pfändung über 1.600.- Eur vor. Gibt es in dieser Sache vielleicht eine 4-jährige Verjährungsfrist? Macht es hier Sinn, einen Anwalt zu beauftragen?

Meine 3. Frage geht um die Anmeldung von geringfügig beschäftigten Babysitter:
Bei einem Lohn von unter 100.-Eur pro Monat: ist hier die Person anzumelden,wenn man beabsichtigt, dies steuerlich geltend zu machen?

Ich danke ganz herzlich für einige Hinweise.
Viele Grüsse,
Sylvia

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Situationen nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.

Behindertenparkplatz: Probieren
Versicherung: Verjährungsfrist 2 Jahre, s. § 12 Versicherungsvertragsgesetz); müssen Sie ausrechnen.
Babysitter: Anmelden

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Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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Rheindorfer Straße 189
D-40764 Langenfeld
Tel +49.2173.920700
Fax +49.2173.1065459
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Hallo Sylvia, habe mich offensichtlich unkorrekt angemeldet.

Ich moniere seit Jahren „Leistungen“ von Richtern und Rechtsanwälten; tausche mich mit unzähligen, per Inserat kennen gelernten Justizopfer aus.

Tut mir aufrichtig Leid, Ihnen nicht helfen zu können.

Werde meine Daten überarbeiten. Beste Grüße und viel Erfolg.