Ab wann bzw. in welcher Situation ist ein Rechtsanwalt verpflichtet die Mandantschaft abzulehnen? Darf ein Rechtsanwalt ohne einen Mandantschaftsvertrag bzw. Unterschrift seiner Klientin und ohne Einwilligung der Bearbeitung des Rechtsfalles, eigenmächtig arbeiten und dies dem Klienten dann in Rechnung stellen?
Hallo!
Ab wann bzw. in welcher Situation ist ein Rechtsanwalt
verpflichtet die Mandantschaft abzulehnen?
Wenn eine Interessenkollision vorliegt.
Darf ein
Rechtsanwalt ohne einen Mandantschaftsvertrag bzw.
Unterschrift seiner Klientin und ohne Einwilligung der
Bearbeitung des Rechtsfalles, eigenmächtig arbeiten und dies
dem Klienten dann in Rechnung stellen?
Unterschrift braucht man (jedenfalls bei uns) grundsätzlich keine, da Verträge auch mündlich abgeschlossen werden können (bei einer Vertretung braucht man allerdings rein faktisch eine schriftliche Vollmacht, um diese auch nachweisen zu können, wobei man das in Ö nur auf Verlangen machen muss). Rechtsberatungen werden aber regelmäßig auf Grund mündlicher Vereinbarungen vorgenommen.
Ohne vertragliche Grundlage darf und kann ein RA grundsätzlich nicht einschreiten.
Gruß
Tom
Hallo Silke, (
Hallo!
- Mangelnde Fachkompetenz (= ein Anwalt für Baurecht ist kein
Strafverteidiger)
Rechtlich gesehen ist er das wohl schon.
Ein Anwalt kann aber auch nach Beauftragung das Mandat
niederlegen, z. B. wenn der Mandant ihm wichtige
Informationen/Unterlagen vorenthält (mangelnde Compliance
sozusagen).
Er kann es auch sonst niederlegen.
Gruß
Tom