Liebe/-r Experte/-in,
Gläubiger A. hat Mahnbescheid beantragt über Schuldner B. in Höhe von EUR 5.500,00.
Schuldner B. hat Widerspruch eingelegt. Wegen des hohen Streitwertes müßte jetzt ein Anwalt zur Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem LG beauftragt werden.
Könnte Gläubiger A. nochmals einen Mahnbescheid über die gleiche Forderung (dieses Mal nur bis knapp unter EUR 5.000) beantragen, damit der Vorgang beim Amtsgericht bleibt? Es ist davon auszugehen, dass Schuldner B. wieder Widerspruch einlegt.
Vielen Dank, lichtblick
Hallo,
danke für die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.
Einen weiteren Mahnbescheid über den selben Streitgegenstand können Sie nicht anbringen, bevor nicht das schon laufende Mahnverfahren abgeschlossen/beendet ist.
ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
Postfach 2261
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D-40764 Langenfeld
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Der Schuldner hat Widerspruch eingelegt. Wir haben Kosten für die Durchführung des streitigen Verfahrens nicht bezahlt. Ist somit das Mahnverahren beendet? Kann ich also über denselben Streitwert nochmals einen MB beantragen (nur etwas niedriger?)
Danke, Lichtblick
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Warum nicht? Der Schuldner hat Widerspruch eingelegt. Die Kosten für die Durchführung des streitigen Verfahrens wurden nicht bezahlt. Ist somit das Mahnverfahren nicht beendet beendet? Es könnte somit über denselben Streitwert nochmals ein MB beantragt werden(nur etwas niedrige Hauptforderung)?
Danke, Lichtblick
Antwort: Nein 
Hallo,
Sie können den Mahnbescheid zurücknehmen. Kosten des Verfahrens müssen Sie allerdings tragen.
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Mit freundlichen Gruessen
VOLKER WEISE
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