Liebe/-r Experte/-in,
seit dem 05.01.09 bin ich im Arbeitsverhältnis(geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nach §8 Abs.1 SGB 4) angestellt.Am 07.10.09 erhielt ich ein Abmahnung wegen angeblichem
Nichterscheinen auf der Arbeit (unberechtigterweise). Kurz darauf (am 09.10.09) kam die Kündigung mit folgendem Wortlaut: hiermit kündigen wir das ARbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Können Sie mir bitte sagen, wie ich gegen diese Beschuldigungen vorgehe.
Wichtig ist, dass ich bereits im Jahr 2007 mit dieser Firma unter einem anderen NAmen auf dem Arbeitsgericht war und den Prozess gewann. Damals war die Kündigung betriebsbedingt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Wacht
Hallo,
danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragsituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Sie können dies direkt bei dem Gericht über die Rechtsantragsstelle machen. Ansonsten Anwalt einschalten.
ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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