Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,
würde gerne für nachfolgenden fall die meinungen und tipps von fachleuten einholen: wir haben uns 2006 ein ferienhaus in einem ferienpark am see gekauft (grundstücksvertrag auf 25 jahre erbpacht) und von grund auf renoviert, um- und angebaut. die kosten ohne hauskauf haben sich bisher auf ca. 40.000 euro belaufen - eigenarbeit nicht berechnet.
nun stellen wir mit schrecken fest, dass in diesem idyllischen „ferienpark“ mittlerweile jeder bewohner entweder 1-2 katzen oder 1-2 hunde besitzt (hier wohnen auch viele leute mit 1. wohnsitz). strapaziert nicht nur unsere nerven, wenn hunde von morgens bis abends bellen, katzen auf pkws spielen oder hühner schon morgens ab 4.30h die schlaflose zeit ankündigen. es nervt!
nur aufgrund der vertraglichen einschränkung „Eine Dauertierhaltung innerhalb des Freizeitparks ist nicht statthaft…“ haben wir den erbpachtvertrag unterschrieben. dieser vertragliche passus wird von uns eindeutig als „Keine Dauertierhaltung“ interpretiert.
mittlerweile existieren hier aber neben katzen und hunde auch papageienzucht sowie hühnerzucht & hundezucht! der erbpachtverpächter, der die verträge unterschrieben hat, reagiert auf unsere schreiben entweder gar nicht oder stellt sich dumm. ist das nicht vertragsbruch? was können wir tun?
im voraus herzlichen dank für jeden tipp.
mfg rene

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragssituation (Pachtvertrag, Siedlungsordnung o.ä.) nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Nach dem was Sie schildern, halte ich es aber für geboten, dass Sie einen Fachanwalt/Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht in Ihrer Nähe um Rat fragen. Diese® sollte Ihnen eine vernünftige Erstberatung bieten können.

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
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Hallo ! Ich kann leider nicht weiter helfen ! LG