Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ich unter ein paar Freunden eine Wette mit Einsatz weniger Euros laufen habe, die aktuellen Daten, Einsätze und Ereignise auf meiner Homepage veröffentliche und darüber anderen Freunden anbiete über Email o.ä. auch mit zumachen zählt das dann unter „Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels“ ???

Wenn ja gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen ausser die Veröffentlichung im Internet zu verhindern ? Info: Meine Homepage wird so gut wie nie besucht und hat so gut wie keine Klicks im einem Monat.

Ich hab im Internet nämlich folgenden Auszug des StGB gefunden:

§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

  1. gewerbsmäßig oder
  2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruss
Peter

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.

Zur weiteren allgemeinen Information zum Thema empfehle ich Ihnen folgende Webseiten:

http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/pressem…
http://www.ja-aktuell.de/ja/home.nsf/url/7ED82BBD1B2…

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
Postfach 2261
Rheindorfer Straße 189
D-40764 Langenfeld
Tel +49.2173.920700
Fax +49.2173.1065459
Mail [email protected]
Web www.weisepartner.de
Blog www.blog-recht.de

Hallo,

http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/pressem…
http://www.ja-aktuell.de/ja/home.nsf/url/7ED82BBD1B2…

Danke schön.

ALLGEMEINER HINWEIS

…das weiß ich. Trotzdem vielen Dank.

Hallo! Ich kann leider nicht wieter helfen !,
LG