Im Zuge eines Scheidungsverfahrens habe ich in den vergangenen Monaten 2 Rechtsanwälte konsultiert und bin irritiert über die unterschiedliche Form der Abrechnung:
Bei dem einen habe ich die übliche Vollmacht unterzeichnet. Hier wird die anwaltliche Tätigkeit m.W. offiziell nach RVG (BRAGO) vergütet und, soviel ich weiß, der Streitwert (in diesem Fall: monatlicher Trennungsunterhalt x 12) zugrunde gelegt.
Der andere nun legte mir (neben der Vollmacht) eine sog. Vergütungsvereinbarung vor (Stundensatz: 180,- Euro). Ich habe als Laie keine Ahnung, was – für wen – besser ist. Auf meine Nachfragen erhielt ich langatmige Erklärungen in Juristendeutsch, die mich mit der Frage zurücklassen:
Besteht die Möglichkeit, dass der Mandant mit der Unterzeichnung einer Vergütungsvereinbarung (statt der o.g. Abrechnung nach BRAGO) evtl. über den Tisch gezogen wird – also mehr als die sonst üblichen Gebühren bezahlen muss?
Schließlich kann ich den veranschlagten bzw. tatsächlich erbrachten Stundenaufwand in keiner Weise nachvollziehen. Braucht die Sekretärin z.B. 10 Minuten oder 2 Stunden, um einen Brief abzutippen?
Für eine rasche Antwort bzw. fachliche Einschätzung wäre ich Ihnen sehr verbunden und bedanke mich bereits an dieser Stelle recht herzlich für Ihre kompetente Unterstützung!
Guten Tag,
ja das ist möglich, aber ich kann Ihnen nicht sagen, ob dies in diesem Fall zutrifft. Ich würde es auch nicht über den Tisch ziehen nennen, sondern es handelt sich um einen Vertragsschluss zwischen zwei Personen. Es steht Ihnen frei diesen zu unterzeichnen.
MFG Pahl
Rechtsanwälte Damrath und Pahl
Kaiserdamm 18
14057 Berlin
Te.: 030-3088333 www.damrath-pahl.de
danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragssituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.
Antw.: Bin leider nicht mit den üblichen Gebührengepflogenheiten in Familiensachen so vertraut. In meinem Bereich (Beratung von Unternehmen) ist eine Stundenvereinbarung durchaus üblich. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, weiß ich nicht. Lassen Sie sich die geschätzten Kosten für die Sache (Abrechnung nach RVG vs. Stundenabrechnung) doch kurz schriftlich fixieren, damit Sie eine Entscheidungsgrundlage haben.
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