Liebe/-r Experte/-in,
darf ein Beamter oder Angestellter von der Pflegekasse/Krankenkasse einen Patient oder eine Krankenschwester/Krankenpfleger unangemeldet anrufen?
Wenn nein, könnte es der Grund sein, daß ein Beamter den Wunsch geäußert hat, daß die Leute (z. B. Patient, Krankenpfleger, Eingliederungshelfer) ihn anrufen?
Wenn ja oder nein, gibt es ein Gesetz darüber?
Dürfen verschiedene Behörden Informationen über eine Person austauschen?
Wo steht es im Gesetz?
Gruß G. Alexander
Hallo,
danke für die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.
darf ein Beamter oder Angestellter von der
Pflegekasse/Krankenkasse einen Patient oder eine
Krankenschwester/Krankenpfleger unangemeldet anrufen?
Warum nicht ?
Dürfen verschiedene Behörden Informationen über eine Person
austauschen?
Das kommt drauf an. Kann man so allgemein nicht beantworten.
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VOLKER WEISE
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