Rechtsanwalt

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe zum 1.7. eine Wohnung gemietet. Als ich die Wohnung besichtigt hatte, sah sie auf dem 1. Blick ok aus. Bei unterschreiben des Mietvertrages wurde kein Übergabeprotokoll etc. gefertigt. Die Wohnung liegt in einem alten Fachwerkhaus.

Nun wollte ich gestern anfangen zu renovieren und mir sind erhebliche Mängel aufgefallen und zwar:

Ein Fenster ist defekt und kann nur sehr schwer geschlossen werden
2. In der Küche gibt es kein Warmwasser
3. Sämtliche Wände und damit auch die Fliesen sind uneben und schief
4. Punkt 3 gilt auch dfür den Boden
5. Im Badezimmer ist ein Teil mit Holz vertäfelt. In dieer Vertäfelung befindet sich ein Spiegelschrank eingebaut. Dieser ist lose und zwischen Wand und Spiegelschrank ist bis zu 2 cm Luft.
6. Der restliche Teil des Badezimmers ist reiner Putz
7. In der Dusche selber ist vom Putz ein Stück weggebrochen und in der Decke somit ein Loch und damit völlig uneben
8. In der Dusche geht oben an der Wand ein Kabel her
9. Die Dusche ist zu klein, d. h. ich kann mich mit 1,85 m kaum in die Dusche stellen, da ich zwischen Kopfende und Decke dann noch ca. 1 cm Platz habe.
10. Die Vertäfelung im Badezimmr löst sich.
11. Fliesen im Badezimmer sind erheblich beschädigt.

Da die Wohnung, vorallem das Badezimmer so nicht bewohnbar ist, wollte ich mal fragen, was ich hier machen kann, bzw. bei welchen Punkten der Vermieter verpflichtet ist, diese zu beseitigen und wie ich hier am besten vorgehe.

Vielen Dank für die Antwort.

Liebe Grüße
Frank

Hallo Frank!

Nach Deinen Schilderungen, sind es z.T. Mietmängel, zum Teil Dinge die in der Mietsache als solche liegen.

Du kannst Deinen VErmieter schriftlich auffordern die Mängel zu beseitigen. Mit eInschreibne mit Rückschein.
Frist max. 14 Tage.

Die Sache mit dem 1 cm bis zur Decke ist so ne Sache. Ob das ein „Mangel“ ist, könnte fraglich sein.

Ferner würde ich bis zur Behebung die Miete mindern.
Also, fürs Bad würde ich 15 % ansetzen. Musst Du aber mal im NEtz gucken, wa so angesetzt wird.

BEste Grüße, Jan

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Hallo,

danke fuer die Anfrage. Da ich Ihre Vertragssituation nicht vollstaendig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-serioese Antwort auf Ihr Problem geben.

Ihr Vermieter ist eigentlich verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, es sei denn, Sie haben die Mängel akzeptiert.

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Mit freundlichen Gruessen

VOLKER WEISE
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Hallo Frank ! Ich kann leider nicht weiter helfen ! LG
Adriana