Liebe/-r Experte/-in, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Aufgrund einer Kündigung wurde geklagt. Es wurde durch Einigung beendet(Abfindung). Nun bekommt der Kläger ein Schreiben vom Gericht , wegen Anhörung im Wertfestsetzungsverfahren. Das Gericht beabsichtigt den
Wert auf 5019 € festzusetzen. Wie kommt man auf diese Summe? die Abfindung betrug 1500 €.
Bitte bitte lasst mich nicht im Stich.
Danke Kathrina
Hallo,
ich würde Ihnen raten, sich an einen rechtsanwalt zu wenden. Ich kann Ihnen da leider nicht weiter helfen.
MfG
Hallo,
danke fuer die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollstaendig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-serioese Antwort auf Ihr Problem geben.
Die Streitwertfestsetzung erfolgt aufgrund Ihres Gehaltes, (wahrscheinlich x 3). Aus diesem Streitwert errechnen sich die Gebühren der beteiligten Anwälte und die Gerichtskosten. Der Streitwert erscheint mir auf den ersten Blick für ein Kündigungsschutzverfahren nicht unangemessen hoch zu sein.
Zur weiteren allgemeinen Information zum Thema empfehle ich Ihnen folgende Websiten:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arb…
ALLGEMEINER HINWEIS
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Mit freundlichen Gruessen
VOLKER WEISE
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Hallo ! Ich kann leider nicht weiter helfen !LG