Rechtsanwalt als Aufsichtsratsmitglied

Liebe Experten,

darf ein Aufsichtsratsmitglied die Gesellschaft in einen Verfahren als Rechtsanwalt vertreten?

Im konkreten Fall vertritt ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft ist, das Unternehmen in Rechtsfällen.

Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine GmbH (Stadtwerke) deren Gesellschafter die Stadt ist. Da es ein öffentliches Unternehmen ist, besitzt sie einen Aufsichtsrat. Ich meine im Studium gelernt zu haben, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht für die AG, laut Aktiengesetz arbeiten dürfen. Meine Frage nun ist, ob dies auch für GmbHs mit Aufsichtsrat gilt und wenn ja ist dieses Verhalten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Natürlich ist auch interresant welche Konsequenzen dies auf die in den bisherigen Verfahren, die dieser Anwalt für die Gesellschaft verhandelte, hat.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe bei der Beantwortung der Frage.

sorry da kann ich leider nicht helfen . LG
Liebe Experten,

darf ein Aufsichtsratsmitglied die Gesellschaft in einen
Verfahren als Rechtsanwalt vertreten?

Im konkreten Fall vertritt ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft ist, das Unternehmen in
Rechtsfällen.

Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine GmbH (Stadtwerke)
deren Gesellschafter die Stadt ist. Da es ein öffentliches
Unternehmen ist, besitzt sie einen Aufsichtsrat. Ich meine im
Studium gelernt zu haben, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht
für die AG, laut Aktiengesetz arbeiten dürfen. Meine Frage nun
ist, ob dies auch für GmbHs mit Aufsichtsrat gilt und wenn ja
ist dieses Verhalten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Natürlich ist auch interresant welche Konsequenzen dies auf
die in den bisherigen Verfahren, die dieser Anwalt für die
Gesellschaft verhandelte, hat.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe bei der Beantwortung der
Frage.

Hi, soviel ich weiß, darf ein Anwalt auch Aufsichtsratsmitglied sein und trotzdem die Interessen derselben GmbH vertreten. Ist aber nur vage, da dies nicht mein Rechtsgebiet ist. Sorry

Sorry, irgendwie ist die Frage im Mietrecht gelandet. Leider kann ich da nicht helfen!

Hallo
tut mir leid, nicht mein Spezialgebiet, kann leider nicht helfen.
MOETT

hallo und sorry, da bin ich total überfragt.

Hallo,
kann leider nicht helfen.
Ich würde auf nein tippen, denn der Auftraggeber darf sich nicht selbst beauftragen und sich damit Vorteile verschaffen. Aber wo steht’s??
Vielleicht kommt man damit weiter: http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Ver…
MfG
KKl

Liebe Experten,

darf ein Aufsichtsratsmitglied die Gesellschaft in einen
Verfahren als Rechtsanwalt vertreten?

Im konkreten Fall vertritt ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft ist, das Unternehmen in
Rechtsfällen.

Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine GmbH (Stadtwerke)
deren Gesellschafter die Stadt ist. Da es ein öffentliches
Unternehmen ist, besitzt sie einen Aufsichtsrat. Ich meine im
Studium gelernt zu haben, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht
für die AG, laut Aktiengesetz arbeiten dürfen. Meine Frage ist, ob dies auch für GmbHs mit Aufsichtsrat gilt und wenn ja
ist dieses Verhalten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Natürlich ist auch interresant welche Konsequenzen dies auf
die in den bisherigen Verfahren, die dieser Anwalt für die
Gesellschaft verhandelte, hat.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe bei der Beantwortung der
Frage.

Hallo,

Sie benötigen eine klassische Rechtsberatung. Wenden Sie sich hierfür am besten an damit vertraute Fachanwälte.

Mein Tipp: lesen Sie in den Gesetzten betreffend der AG entsprechende Passagen nach, bzw. auch deren interpretationen.

Es grüßt
Andreas

Hallo!

Dabei handelt es sich um einen schweren Fall. Richter und Staatsanwälte dürfen an keinem Verfahren teilnehmen, wenn sie befangen sind. Es ist mir nicht bekannt, dass es für Rechtsanwälte geschriebenes Gesetz gibt, das ihnen verbietet, eine Partei aufgrund ihrer Befangenheit zu vertreten. Das scheint mir sehr unwahrscheinlich und wäre sehr widersprüchlich, da jeder Anwalt automatisch befangen ist, wenn er jemanden beginnt zu vertreten. Zumal hat dieser Anwalt die GmbH im Verfahren bereits vertreten, da wäre es dem Richter oder der Gegenpartei schon aufgefallen und sie hätten etwas dagegen getan.
Problematisch ist eher seine Position im Aufsichtsrat. Dort soll er ja gerade unbefangen sein. Dagegen könnte man eventuell vorgehen. Aufsichtsratsmitglieder städtischer Unternehmen wie diesem hier, werden, soweit ich weiß, von der Stadtverordnetenversammlung o.ä. berufen. Dort könnte man eventuell einen Abgeordneten bitten, diesen Punkt auf der Stadtverordnetenversammmlung vorzutragen, damit die Stadtverordneten eine Entscheidung fällen und ihn z.B, von seinem Amt abberufen.
Ich sehe aber keinen Anknüpfungspunkt, dafür, dass er seine Position als Rechtsanwalt missbraucht hätte. Demnach käme keine Strafbarkeit nach StGB und keine Ordnungswidrigkeit in Betracht. Mir ist auch kein §§ bekannt, der solch ein Verhalten bestrafen würde.
Dies stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar und ich garantiere nicht für die Richtigkeit und bitte sie in diesem Fall sich an einen Rechtsanwalt zu wenden oder tatsächlich damit zu einem Abgeordneten in Ihrer Stadt zu gehen, denn in der Stadtverwaltung gibt es Rechtsabteilungen, die diese Situation auch rechtlich beurteilen können.

Viele Grüße

Sorry, das weiss ich nicht!
Gruß
Hans