Guten Tag,
ein Rechtsanwalt arbeitet unzuverlässig und hält sich nicht an mündlich getroffene Absprachen.
Z.B. Wollte er nach einer Verhandlung, an der sein Mandant allein erschien, noch einmal wegen einer offenen Frage noch einmal mit dem Richter telefonieren und sich anschließend beim Mandanten melden.
Dies tat er nicht
Desweiteren stellte sich in der Verhandlung heraus, dass wenn der Mandant eine Geldstrafe überweist, das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Darauf hin einigten sich Mandant und Anwalt, diese Sache direkt mit der Rechtsschutzversicherung abzuwickeln.
Trotzdem schreib der Anwalt erst Rechnungen, dann Mahnungen und legt nach einem, von ihm festgesetzten, Termin sein Mandat nieder.
Telefonisch war der Anwalt war nicht zu erreichen und rief auch nie auf das Handy oder Festnetz des Mandanten zurück.
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Wurden hier Rechte des Mandanten verletzt?
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Kann ein Staatsanwalt während einer Verhandlung öffentliches Interesse bekunden, obwohl er es vorher in seiner Anklage nicht gemacht hatte.
Der Mandant hatte sich mit dem Geschädigten geeinigt und der Kläger zog daraufhin seine Anzeige vor der Verhandlung zurück!
Hätte das Verfahren eingestellt werden müssen, ohne Geldstrafe?
Fragend
Grüne