Hallo www,ler darf der das?
Ein Rechtsanwalt behält nach Beendigung von einem Fall das ganze Geld von seinem Klienten ein.Das Geld wurde vom Beklagten auf das Konto vom Anwalt Überwiesen-dieser hat es dann seinem Klienten weiter Überwiesen hat aber die Kosten die für ihn Entstanden sind gleich Einbehalten.
Sein Klient hat eine Rechtschutzvers.mit 150.-Selbstbeteiligung
den Rest der Kosten für den Anwalt Trägt die Versicherung.
Gesamtkosten 400.-. Nun hat der Anwalt aber die ganzen 400.-Euro
Einbehalten,wenn die Versicherung Gezahlt hätte würde er den Betrag(250.-) noch an seinen Klienten Überweisen.
Ist das so in Ordnung?
mfg chatman
Hallo!
Bevor der Mandant sich mit seinem Rechtsanwalt auseinandersetzt, sollte er klären, was die Rechtsschutzversicherung an den Rechtsanwalt gezahlt hat oder noch zahlen wird. Auch ein rechtsschutzversicherter Mandant muss die Kosten des von ihm beauftragten Rechtsanwalts zahlen, soweit die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Im Übrigen hat der Rechtsanwalt ja schon mitgeteilt, dass er den Betrag seinem Mandanten überweisen wird, den die Rechtsschutzversicherung noch zahlt. Mehr kann man nicht verlangen.
Gruß, Franz
Hallo,
ein Rechtsanwalt darf selbstverständlich aufrechnen und das einbehalten, was ihm zusteht. Das ist üblich.
Caroline
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