Ein Ehepaar ist zum Rechtsanwalt für Steuersachen gegangen. Sie wollen gerne das er Einspruch einlegt gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt.
Gegenswert 4900 pro Person.
Rechtsanwalt berechtnet 1500 EURO. Ist das richtig?
Tut mir leid, es fehlen maßgebliche Fakten.
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo
Ich glaube da geht es um die Höhe des Streitwerts es ist schon möglich den zusammen wären das ein Streitwert von 9800 €.
Ich würde mir die Rechnung zeigen lassen und nach einer Gebührenordnung für Anwälte im Internet suchen.
Dann kann man das kontrollieren.
LG Mausi
Ein Ehepaar ist zum Rechtsanwalt für Steuersachen gegangen.
Sie wollen gerne das er Einspruch einlegt gegen einen
Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt.
Gegenswert 4900 pro Person.
Rechtsanwalt berechtnet 1500 EURO. Ist das richtig?
Über die Gebührensätze der Rechtsanwälte bin ich leider nicht informiert.
Hallo,
ich hab leider von der Gebührenordnung der RA keine Ahnung
Hallo,
Eine genaue Antwort kann ich ihnen nicht geben.
Habe unter Google etwas nachgeforscht und unter Rechtsanwaltsgebühren.de eine kostenlose Seite gefunden.Dort können Sie dann ihre genauen Angaben machen und es zeigt dann das Honorar des Rechtsanwalts an.
Ich verstehe außerdem nicht,wieso Sie einen Rechtsanwalt dafür brauchen,ein Steuerberater wäre dafür idealer gewesen und hätte nicht soviel gekostet.
Gruß
monika61
Es tut mir leid da kenne ich mich aus.
Susanne
Hallo,
Normalerweise wird für eine außergerichtliche Vertretung eine 1,3 Geschäftsgebühr angesetzt, bei Ehepaaren eine weitere 0,3 Erhöhungsgebühr. In Schwierigen oder Umfangreichen Fällen kann die Geschäftsgebühr bis zu 2,5 betragen. Wird die Sache außergerichtlich erledigt oder eine Einigung erreicht, kann eine 1,5 Einigungsgebühr angesetzt werden.
Eine 1,0 Gebühr bei einem Streitwert von 4.900 € beträgt 301 € zzgl. MWST.
In diesem konkreten Fall müssten normalerweise (Ohne Einigung) außergerichtlich insgesamt 1,6 Gebühren abgerechnet werden, also 596,90 inkl. MWST.
Hoffe ist einigermaßen verständlich
Gruß
Michelle
die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5% vom Gesamtwert sind in Ihrem Falle wohl 140000,00 x 2 Personen ?? und genau von dieser Summe berechnet der Rechtsanwalt seine Kosten und das geht nach einer Tabelle.
Evt. kann Ihnen jemand anderes eine genauere info geben. Viel Glück - maluzo
Hallo,
das hat wohl weniger etwas mit Steuerrecht zu tun. Eher mit der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
Gruß