Rechtsanwalt berichtet Details an Dritte

Hallo, ich hoffe ich bin im richtigen Bereich.

Etwas kurioses, zumindest fuer mich: Darf ein Rechtsanwalt brieflich gegenueber einem unbeteiligten Dritten Details ausplaudern? Und wenn nein, was koennte man denn dagegen unternehmen?

Der Fall: Meine jetzige Bekannte ist wirtschaftlich einmal auf die Nase gefallen und konnte einige Rechnungen nicht mehr bezahlen. Sie war dann einige Zeit bei Freunden im Ausland, ueberlegte wie sie wieder durchstarten kann, entwickelte ein Konzept zusammen mit einem Angestellten meiner Firma, was sie in einer Pressemitteilung kundtan. Aufgrund dieses Artikels erhielt ich ein Schreiben eines Anwaltes, in welchem mir haarklein mitgeteilt wurde, dass meine Bekannte jemandem X Euro schulden wuerde und einige weitere Details.

Jedenfalls hatte dies Konsequenzen. Mein Angestellter wollte dann nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten. Sie meldete sich bei dem Anwalt mit der Mitteilung, dass sie ja zahlen wolle, aber derzeit noch nicht koennte. Und ich bekam einen Brief in meine Firma, in dem mir wiederum der Inhalt dieses Gespraeches mitgeteilt wurde.

Darf der Anwalt das? Mit kommt das ein wenig komisch vor. Und koennte man ihn daran hindern; wer weiss wem er demnaechst noch schreibt.

Besten Dank fuer Eure Hilfe!

Hallo,

in einer Pressemitteilung kundtan. Aufgrund dieses Artikels
erhielt ich ein Schreiben eines Anwaltes, in welchem mir
haarklein mitgeteilt wurde, dass meine Bekannte jemandem X
Euro schulden wuerde und einige weitere Details.

die Frage ist doch, was der Anwalt von Dir wollte und wer ihn beauftragt hat.

Jedenfalls hatte dies Konsequenzen. Mein Angestellter wollte
dann nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten.

Woher weiß Dein Angestellter vom Schreiben des Anwalts? Hast Du ihm davon erzählt?

Gruß,
Christian

Hallo,

ich habe einen solchen Fall schon einmal mitbekommen. Der/die Anwält/-in ist jetzt arbeitslos.
Wenn du nachweisen kannst, dass der Anwalt Informationen des Gläubigen an die Schuldnerin (deine Bekannte) an diese unaufgefordert und ohne das Einverständnis des Gläubigers gegeben hat, kannst du den Anwalt bei der Anwaltskammer anschwärzen. Er wird seinen Job daraufhin, aufgrund der Nichtbeachtung der Schweigepflicht an den Nagel hängen können.

Prüfe aber nochmals die Verbindungen zwischen den einzelnen Parteien. Sollten irgendwelche geschäftlichen Verbindungen existieren, kann das Anwaltschreiben als Informationsschreiben gewertet werden.

Deiner Schilderung zu Folge, hat sich der Anwalt aber nicht an die Schweigepflicht gehalten, womit der Fall klar wäre. Ein Brief genügt.

Mo

Hi,

Wenn du nachweisen kannst, dass der Anwalt Informationen des
Gläubigen an die Schuldnerin (deine Bekannte) an diese
unaufgefordert und ohne das Einverständnis des Gläubigers
gegeben hat,
Deiner Schilderung zu Folge, hat sich der Anwalt aber nicht an
die Schweigepflicht gehalten, womit der Fall klar wäre. Ein
Brief genügt.

komisch, das konnte ich aus der Frage nicht herauslesen. Hab ich was verpaßt?

Gruß,
Christian

Guten morgen Herr Borger,
als Rechtsanwaltsfachangestellte möchte ich Ihnen auf Ihren Artikel antworten. Nein, auch Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber Dritte. Können Sie dies dem Anwalt nachweisen und teilen dies der für ihn zuständige Anwaltskammer mit, könnte er bzw. wird er seine Zulassung als Anwalt verlieren. Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

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Hallöchen,

als Rechtsanwaltsfachangestellte möchte ich Ihnen auf Ihren
Artikel antworten. Nein, auch Rechtsanwälte unterliegen einer
gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber Dritte. Können Sie dies
dem Anwalt nachweisen und teilen dies der für ihn zuständige
Anwaltskammer mit, könnte er bzw. wird er seine Zulassung als
Anwalt verlieren. Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

vielleicht bin ich ja zu blöd, aber m.E. fehlen wesentliche Informationen, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Auf eine Verletzung der Schweigepflicht zu tippen, halte ich für sehr progressiv. Vielleicht hat der Anwalt den Auftrag für dieses Schreiben von einem oder mehreren Gläubigern bekommen, um mal ein Beispiel zu nennen.

Gruß,
Christian

Guten morgen Herr Borger,
als Rechtsanwaltsfachangestellte möchte ich Ihnen auf Ihren
Artikel antworten. Nein, auch Rechtsanwälte unterliegen einer
gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber Dritte. Können Sie dies
dem Anwalt nachweisen und teilen dies der für ihn zuständige
Anwaltskammer mit, könnte er bzw. wird er seine Zulassung als
Anwalt verlieren. Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Hallo Frau Pakull,
besten Dank fuer Ihre Antwort! Vom Gefuehl her habe ich mir das in etwa gedacht.
Einen schoenen Tag nach!

Hallöchen,

vielleicht bin ich ja zu blöd, aber m.E. fehlen wesentliche
Informationen, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Auf
eine Verletzung der Schweigepflicht zu tippen, halte ich für
sehr progressiv. Vielleicht hat der Anwalt den Auftrag für
dieses Schreiben von einem oder mehreren Gläubigern bekommen,
um mal ein Beispiel zu nennen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,
zu bloed sicherlich nicht. Vielleicht habe ich es nicht richtig dargestellt: Der Anwalt hatte keinerlei Beziehung zu meiner Person/Gesellschaft. Ich glaube auch nicht, dass es in Ordnung waere einen solchen Brief (mit einigen sehr persoenlichen Details) zu verfassen, wenn ein Auftrag eines Glaeubigers vorliegt. Der Anwalt haette ja auch schlicht und ergreifend nach eine Anschrift oder Telefonnummer fragen koennen, anstatt detailliert ueber die Schuld bzw. den Wortlaut eines Telefonats Auskunft zu erteilen.
Wenn wir alle Dinge, die wir ueber andere wissen wild und ungefragt Dritten zukommen lassen, haetten wir wohl ein ziemliches Chaos.

Einen schoenen Gruss und danke fuer die Stellungnahme!
Florian

Hallo,

Deiner Schilderung zu Folge, hat sich der Anwalt aber nicht an
die Schweigepflicht gehalten, womit der Fall klar wäre. Ein
Brief genügt.

Mo

Danke! Ich werde dem nachgehen - vielleicht ist der Anwalt ja etwas knapp bei Kasse und uebernimmt einfach jeden Auftrag.
Florian