Rechtsanwalt bezahlen?

Ein Mieter wird leider abgemahnt, da er und sein Besuch widerrechtilich vor dem Grundstück auf der Hofeinfahrt parkt (Fotos sind vorhanden). Der Mieter hat 3 Parkplätze zur Verfügung (1 auf dem Hof, 1 in der Garage, 1 im Gewerberaum). An der Hauptstraße sind genügend öffentliche Parkplätze vorhanden, ca. 100 m von der Wohnung entfernt. Ein Schild mit der Aufschrift „Einfahrt ist freizuhalten“ ist vorhanden. Leider ignoriert der Mieter alles. Darauf hin wird er abgemahnt. Er hat einen Anwalt eingeschaltet, der in seinem Schreiben zum Schluss formuliert:
„Die Kosten für die Zurückweisung der unberechtigten Abmahnung haben Sie zu tragen. Die Kosten werden Ihnen in den nächsten Tagen mit gesonderten Schreiben aufgeben, und mein Mandant wird sie bei Nichtzahlung kurzerhand mit der nächsten Miete verrechnen.“
Eine Kostenübernahme ist zurückgewiesen worden, da die Abmahnung gerechtfertigt ist. Müssen die Kosten des Rechtsanwalts übernommen werden?

Ein Rechtsanwalt muss grundsätzlich nicht bezahlt werden, denn den hat sich der Mieter genommen. Ebenfalls darf so etwas nicht mit der Miete verrechnet werden.
Wenn die Gegenseite sich darauf einlässt, kann ich natürlich viel fordern und auch kriegen.
Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, weiß ich nicht.
Eine Rechtsberatung kann in Rechung gestellt werden, aber wenn der Vermieter vermeint, sich im Recht zu befinden, kann er diese Zahlung verweigern.
Wenn die Miete dann zu Unrecht gekürzt wird, kann der Mieter abgemahnt werden, weil er sein Vertragsobliegenheiten nicht erfüllt.

Hallo,

Die Kosten des Rechtsanwalts hat der Mieter zu tragen.

So wie Sie es beschreiben(Schilder) hat der Mieter oder irgendein Besuch nicht das Recht einfach in der Hofeinfahrt zu parken.
Sie könnten die Autos sogar abschleppen lassen. Abschleppkosten zahlt derjenige der sein Auto wieder haben will.
Sie haben alles richtig gemacht.
Sollte die Sache bis vors Gericht gehen, wird der Richter für Sie entscheiden und der Mieter hat dann sogar noch die Gerichtskosten zu bezahlen.

Ich kann aus ihrem Schreiben nicht entnehmen ob Sie selbst der Vermieter sind oder ob es sich um eine Mietgemeinschaft handelt?

Als Vermieter können Sie bei einer nochmaligen Abmahnung dies sogar als Kündigungsgrund(3 Monate) verlauten lassen.

Zahlen sie auf keinen Fall die Rechtsanwaltskosten,denn dann haben Sie verloren.

Gruß
monika61

Alles soweit verstanden außer eins: Wenn der Vermieter verneint, sich im Recht zu befinden, dann kann er die Zahlung verweigern? Versteh ich nicht ganz. Ich als Vermieter muss also bezahlen, wenn ich die Abmahnung nicht zurücknehme? Wo gibt es denn sowas? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Das wurde wohl missverstanden.
Mieter kann sich informieren und Beistand holen, das ist seine Sache. Wird (durch Gericht oder durch Akzeptanz auf Vermieterseite) festgestellt, dass der Mieter zu unrecht ermahnt worden ist, dann muss kann er seine augenscheinlich notwendiggewordenen Kosten für diese Beratung geltend machen. Das ist aber davon erst einmal losgelöst (außer es geht tatsächlich vor Gericht).
Verliert der Mieter, muss auch sein Anwalt nicht bezahlt werden.
Generell kann sich der Vermieter in jedem Fall weigern, den Anwalt zu zahlen, ob zu Recht wird dann ein weiterer Rechtsstreit zeigen.
Wenn der Vermieter sich im Recht glaubt und bereit ist, dies durchzufechten, sollte er die Rechtmäßigkeit der Kosten verneinen, einer Verrechnung mit der Miete (sowieso) widersprechen.

Hallo!!

Da der Fall doch etwas komplex ist, würde ich hier einen Rechtsanwalt einschalten. Eine andere Möglichkeit wäre mit dem Mieter zu sprechen und sich zu einigen. Dieses sollte schriftlich festgehalten werden.

Viel Glück