Rechtsanwalt das Mandat entziehen

Muß man Rechtsanwaltsgebühren zahlen, auch wenn man mit der Arbeit nicht zufrieden ist.
Kann man einen Anwalt „feuern“?.

Hallo, du hast dem anwalt einen auftrag erteilt und einen vertrag mit ihm geschlossen.ich kenne keine regelung die es dir verbietet deinem anwalt den auftrag zu entziehen und die dir vorschreibt, dass du den vertrag mit ihm beibehalten mußt, bis der vorgang abgeschlossen ist. also kannst du ihn wohl „feuern“. allerdings mußt du die gebühren auch dann zahlen, wenn du mit seiner arbeit nicht zufrieden bist. er hat ja seine arbeit gemacht und die gebühren entstehen daher kraft gesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)…). nur ein ggf. vereinbartes erfolgshonorar mußt du bei mißerfolg natürlich nicht zahlen. wenn du nachweisen könntest, dass der anwalt eben nicht seine arbeit gemacht hat, dann bräuchtest du auch nicht zahlen, weil ja keine gebühren entstehen konnten.
wenn der anwalt so einen mist gebaut hat, dass dir oder einem dritten kosten (also ein schaden) entstanden ist, dann kannst du schadensersatz vom anwalt fordern. ich fürchte aber um das nachzuweisen und zu belegen, bräuchtest du wieder einen guten anwalt, dem es nicht ausmacht gegen einen „kollegen“ vorzugehen. also ich habe bisher leider nur einen guten und viele, viele miese anwälte kennengelernt, so dass ich mittlerweile kaum noch an die hilfe von ihnen glaube. aber ich wünsche dir viel glück.
lg, anja

Muß man Rechtsanwaltsgebühren zahlen, auch wenn man mit der
Arbeit nicht zufrieden ist.
Kann man einen Anwalt „feuern“?.