ich habe im Frühjahr 2009 bei CEWE ein Fotobuch gekauft, aber leider zu spät bezahlt. Darauf hin meldete sich das Inkassobüro KonCred mit zig Gebühren, welche ich dann auch bezahlt habe.
Nun fast ein Jahr danach habe ich ein schreiben von einem RA erhalten, wonach ich auf einmal über 60 Euro bezahlen soll. Ich hatte aber seither nie mehr was von KonCred gehört oder gesehen!
Nachdem ich bei dem RA da 1. mal angerufen habe, hatte die Dame am Telefon nur gemeint, das sie sehe, dass hier etwas nicht richtig gelaufen ist und ich solle nochmals anrufen, wenn sie es geklärt hat. Selbst könne sie mich nicht anrufen. Sie hat dann nur gemeint, man habe versucht mich anzurufen!
Beim 2. Anruf war eine sehr unfreundliche Frau am Telefon und hat gesagt ich muss bezahlen, sonst droht das gerichtliche Mahnverfahren.
Da ich letztes Jahr der Meinung war, dass alles bezahlt ist, da ja nichts mehr von KonCred gekommen ist, finde ich dies schon unverschämt, da man ja wenn man den Anwalt anruft nur mit einer teuren Servicenummer anrufen kann. Außerdem die Aussage man habe versucht mich telefonisch zu erreichen und dies fast ein Jahr lang - ich weiss ja nicht!!!
Vielleicht hat ja einer von Euch einen guten Rat!!!
Sie haben zwei Möglichkeiten das ganze abzuwickeln.
Sie können den Rechtsanwalt anschreiben und eine Gegendarstellung der Forderungen aus Ihrer Sicht vorbringen. Hier setzen Sie dem Rechtsanwalt eine Frist von 14 Tagen bei Ihnen eingehend, wenn er dieser Gegendarstellung widersprechen will.
Oder Sie fordern den Rechtsanwalt zur Auflistung der Forderungsdarstellung auf. Weisen Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass Sie allen Forderungen widersprechen bis von Seiten des Rechtsanwaltes die nötigen Nachweise dokumentiert sind. Setzen Sie den Rechtsanwalt eine Frist von 14 Tagen bei Ihnen eingehend. Weisen Sie in dem Schreiben darauf hin, dass Sie über die nötigen Nachweise (Zahlungsbelege oder Kontoauszüge) verfügen, die die Forderungen der eigentlichen Auftraggeber bereits seit Monaten bzw. einem Jahr als erledigt ansieht.
Beide Wege sollten den Rechtsanwalt veranlassen entsprechend zu reagieren.
Sollte der Rechtsanwalt Ihnen tatsächlich einen Mahnbescheid zustellen, dann widersprechen Sie diesem, wenn Sie über die nötigen Nachweise des Ausgleiches der eigentlichen Forderung verfügen.
Der Rechtsanwalt wird sich nach dem Widerspruch des Mahnbescheides mit dem Auftraggeber auseinandersetzen, in wie weit eine weiter Verfolgung der Forderungen sinn macht.
ich habe im Frühjahr 2009 bei CEWE ein Fotobuch gekauft, aber
leider zu spät bezahlt. Darauf hin meldete sich das
Inkassobüro KonCred mit zig Gebühren, welche ich dann auch
bezahlt habe.
Haben Sie Belege davon? Am besten raussuchen und der Inkassofirma schicken. Falls keine mehr vorhanden sind, bei der Bank nachfragen. Die können eventuelle gg. Gebühren einen neuen Beleg ausstellen.
Nun fast ein Jahr danach habe ich ein schreiben von einem RA
erhalten, wonach ich auf einmal über 60 Euro bezahlen soll.
Ich hatte aber seither nie mehr was von KonCred gehört oder
gesehen!
Das ist egal. Forderungen verjähren erst nach 3 Jahren und haben teilweise sogar noch eine zusätzliche Hemmung von 10 Jahren in denen ein Titel gegen Sie ausgestellt werden kann!
Nachdem ich bei dem RA da 1. mal angerufen habe, hatte die
Dame am Telefon nur gemeint, das sie sehe, dass hier etwas
nicht richtig gelaufen ist und ich solle nochmals anrufen,
wenn sie es geklärt hat. Selbst könne sie mich nicht anrufen.
Sie hat dann nur gemeint, man habe versucht mich anzurufen!
Was ist dann denn bitte für ein Inkassobüro?
Beim 2. Anruf war eine sehr unfreundliche Frau am Telefon und
hat gesagt ich muss bezahlen, sonst droht das gerichtliche
Mahnverfahren.
Nur keine Sorge! Man kann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch erheben und eine Begründung angeben! Wenn dann noch die Belege beigefügt werden, dürfte das schnell aus der Welt sein!
Wenn ein RA nur über eine teure Nummer zu erreichen ist ist in der regel etwas faul.
verlang von ihm SCHRIFTLICH EINGESCHRIEBEN eine Abrechnung aus der KLAR ersichtlich ist, weshalb Du zahlen sollst
Na da hat die Inkassozunft in dir ja mal wieder eine melkkuh gefunden !
Inkassogebühren werde grundsätzlich nicht bezahlt.
Hauptforderung nur an den Gläubiger direkt.
lass die doch einen mahnbescheid schicken, dann kannst du wenigtens widerspruch einreichen und dann müssen diese Abzocker erst einmal beweisen dass sie überhaupt geld bekommen.
Und Anrufen würde ich bei einem Inkasso NIE weil das schon unter umständen als eingeständnis gewertet werden kann.
Hallo!
Da muss jemand sich die Papiere ansehen. Außerdem ist nicht klar, wie die Reihenfolge war:
Bestellung
Verzug
Bezahlung
dann Inkasso?
So kann ich nichts dazu sagen.
Gruß
joachimd
Hallo,
hast Du jetzt bezahlt oder nicht? Wenn Du alles bezahlt hast (auch die Inkassokosten) und nichts neues bestellt hast, kannst Du einen Mahnbescheid ruhig entgegensehen. Wenn der Mahnbescheid zugestellt wird, ganz schnell Widerspruch einlegen. Du kannst den Widerspruch gleich begründen (z.B. siehe Zahlung vom …) oder auch nicht.
Gruss, lichtblick
hier scheint mir folgendes passiert zu sein.
Das Ink.UNternhm. hat einen externen RA beauftragt. Und dieser tritt nunmehr an Sie heran u. will sein Geld haben, auch wenn Sie bereits etliche Gebühren an d. Inkasso Unterhm. gezahlt hatten.
Hier ist nunmehr entscheidend, was waren das für Gebühren v. Inkasso Unternehm.?
Weiter ist entscheidend, was der RA als Grund f.d. Forderung v. 60,00 € angibt. Und ich würde dann v.d. RA einen Auftrag einfordern sowie den Nachweis ob ihm wirklich diese Kosten entstanden sind. Entscheid. ist hier, WER hat den RA beauftragt. Und dann möchte ich die Vollmacht des Mandates sehen. Bloß nicht zahlen u. von Drohungen einschüchtern lassen.
Andernfalls Uhrzeit u. Tag festhalten wann das Büro Ihnen gedroht hat und dann die RA-Kammer anschreiben.
Info dazu gibt es im WWW oder bei den Gerichten vor Ort.
Mir scheint hier das die RA Kanzlei Sie noch einmal abzocken will.
Hast du denn die Schreiben von ConKred noch? Hast du denn auch noch Kontoauszüge, auf denen ersichtlich ist, wieviel du bezahlt hast?
Wenn du das lückenlos nachvollziehen kannst, dann schick ihnen die Kontoauszüge in Kopie (alles was die nichts angeht bitte Schwärzen).
Hast du keine Unterlagen mehr, dann ist es schwierig denen zu beweisen, dass du bezahlt hast. Die werden dir dann früher oder später einen Mahnbescheid schicken. Wenn dieser kommt, dann musst du innerhalb von 2 Wochen Einspruch beim Gericht gegen den Bescheid einlegen und denen auch begründen warum (teile ihnen mit, dass du bezahlt hast). Vielleicht geben die dann Ruhe, vielleicht aber auch werden die Klage einreichen.
Das Problem ist, dass immer mehr Kosten draufgeschlagen werden. Also - mach das nur wenn du dir hundertprozentig sicher bist, dass alles bezahlt ist.
Vielleicht könntest du ja auch mal bei ConKred anrufen und mal nett nachfragen ob bei denen noch Zahlungen offen sind. Und wenn nicht, dann bitte sie dir das schriftlich zu bestätigen.
Keine Panik Du hast doch noch den Überweisungsbeleg von der Zahlung von 2009 oder? Bzw. Kontoauszug mit der Zahlung drauf?
Als Erstes Lieferanten kurz anrufen und fragen, ob der Betrag überhaupt eingegangen ist, denn es geht ab und zu eine Überweisung verloren.
Dann würde ich diesen Auszug kopieren, alles ausschwärzen, was denen nichts angeht und dann entweder faxen an den Anwalt oder kopieren und brieflich senden mit kurzem Anschreiben, dass der Betrag dann und dann bezahlt wurde und Sie die Angelegenheit somit als erledigt betrachten. Am besten per Einschreiben, damit die nicht auch noch behaupten können sie hätten nichts bekommen!
Solange der Beweis, dass bezahlt wurde, da ist, können sie Dir nichts anhaben. Ist mir auch schon öfters passiert, weil jemand in der Buchhaltung geschlafen hat - und passiert mir heute als Buchhalterin unserer Firma auch, dass ich Zahlungen übersehe
Lass Dich nicht verulken
Es sind übrigens ohnehin nur eine der Gebühren durchsetzungsfähig und nicht beide zusammen
( Also Inkasso ODER RA Gebühren und nicht Inkasso UND RA Gebühren )
Gesprochen hast Du übrigens lediglich mit einem call Agenten
hallo
wenn man mit inkassobüros raten etc. vereinbart zahlt man auch deren gebühren…ich lehne inkassokosten grundsätzlich ab wenn es dazu kommen sollte…und prozesse verlioeren die meist poder klagen erst garnicht weil die hauptforderung bezahlt ist und die gerichte meistensteils die inkassokosten ebenfalls ablehnen…das fotobuch scherint aber teuer gewesen zu sein, wenn du erst daqs buch bezahlt hast dann zwar verspätet und dann noch inkassokosten oben drauf…tststs—und jetzt nochmal 60 euro anwealt.,…oser ist es euine abzockergesellschaft…vielleicht mal in foren das unternehmen suchen, ob andere ähnliche vporfälle berichten…in jedem fall ist ein anwalt teuer als die 60 € wenn du keine rechtsschutz versicherung hast. eine klärung wäre aber angebvracht
lg
plappermaul
Hallo,
da du alles bezahlt hast und hoffentlich auch noch die Belege dafür hast, schuldest du auch nichts mehr. Ich würde den RA anschreiben, nicht telefonieren, und ihm mitteilen, dass die Forderung beglichen wurde. Wenn er der Meinung sei, sie sei es nicht, so möge er Beweise vorlegen. Ansonsten könne er gerne einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Du würdest dann Widerspruch dagegen einlegen. Damit kommt es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Forderung. Spätenstens dann muss der RA Beweise vorlegen.
Lass dich nicht einschüchtern von irgendwelchen Drohungen.
Viele Grüße
Micha