Hallo liebe Mitglieder,
meine Mutter ist verstorben und hat 40 Jahre in einer ca. 60 m² großen Steinlaube auf gepachteten Grundstück in einer Kolonie gewohnt (keine Kleingartenanlage). Verpächter ist das Grünflächenamt Reinickendorf. Wir haben das Amt in Kenntnis gesetzt, dass wir das Grundstück übernehmen bzw. pachten wollen. Kein Problem sagte das Amt, bringen sie uns ein Erbschein und alles wird geregelt. Haben wir gemacht. Danach kam eine Frau vorbei hat alles ausgemessen und festgestellt, dass sich Baulichkeiten von ca.149 m² auf dem Grundstück befinden. Zwei Wochen später kam die Kündigung des Pachtvertrages mit der Berufung auf den § 1922 BGB und § 580 BGB Sonderkündigungsrecht.
Für mich wurde der Eindruck erweckt, dass das Amt nur einen Erbnachfolger gesucht hat, um nicht auf den Kosten für den Abriss sitzen zu bleiben.
Das Amt will mich mit Hilfe einer Klage dazu bewegen, das Grundstück zu räumen.
Meine Frage lautet: Hätte ich im Falle eines Prozesses eine Chance, diesen zu gewinnen?
Freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Hallo bernharddoc,
die Sonderkündigung kann nur daher kommen, dass die Baulichkeiten zuviel an qm haben, ich würde das nicht so hinnehmen und in Reinickendorf die Kardinalsantwort geben, dass die Baulichkeiten zurückgebaut werden würden wie es ein Bebauungsplan eventuell vorsieht, da es sich ja nicht um ein Gartengebiet handelt. Das kannst du ohne Anwalt bewerkstelligen, wenn nicht zu spät lege einfach Widerspruch gegen die Kündigung ein, kostet nichts. Die angegebenen Paragr. sind natürlich so im BGB vorhanden, nur ob in deinem Fall zulässig, noch lange nicht usus. Suche wirklich den Knackpunkt raus was die wollen, da du Erbe bist hast du genau so Rechte, die natürlich auch bei eventuellen Schulden auf dich zukommen.
Ein alter Viermächtestatus - Berliner sowie auch später.
Jetzt 1000 km entfernt.
Mit freundlichem Gruss
petelennox
Hallo Petelennox,
vielen Dank erstmal für Dein Feetback.
Du hast recht mit der Annahme, dass die Baulichkeiten zu groß sind und sie als Grund für den Abriss angeben, zumal auch keine Baugenehmigung vorliegt, womit sie nicht falsch liegen.
Aber bei meinen Internetrecherchen habe ich heraus gefunden, dass ein Bauwerk auch dann Bestandschutz hat, wenn es wissentlich von einer Behörde länger als 25 Jahre geduldet wurde, was im vorliegenden Fall zu trift. Der Kackpunkt ist, dass das Amt vor hat hier längerfristig eine Bebauung im Stil einer Kleingartenanlage durchzuziehen und deswegen läßt sie, wenn es möglich ist, jeglichen Altbestand abreißen.
Dieses Planziel verfolgen Sie schon seit Jahren. Teilweise haben sie es auch umgesetzt. Im letzten Jahr wurden die Baulichkeiten einiger Altparzellen abgerissen und weiter ist wegen akuten Geldmangel nichts passier (unbebaute Parzellen). Einspruch gegen die Kündigung habe ich natürlich längst erhoben, aber sie wollen mich einfach weghaben.
Das Haus zurückbauen ist nicht möglich, weil es dann nicht mehr statisch sicher und auch nicht mehr zum Wohnen geeignet wäre.
Ich wollte nur wissen, ob es was bringt sich auf eine Klage einzulassen.
Kannst du das Objektiv beurteilen?
Freundliche Grüße
Doc
Hallo Doc,
da es sich um eine Verpachtung handelt hat Reinickend.
den langen Arm und kann fristgerecht kündigen. Ich denke ich würde klein beigeben ABER mit dem Dreh, dass das Amt die Abrisskosten übernehmen muss, ansonsten du dem Amt leise einen weiteren Rechtsstreit (anwaltlich) ankündigst. Als Erbe bist du ja verpflichtet auch eine Sanierung zu berappen. Anwalt und womöglich Sanierung wären zuviel der Kosten. Du ersparst dir mit einem VERGLEICH = Grundstück hergeben ohne Abriss eine Menge Ärger." Frisch gekämmt und saubere Schuhe", rede mit dem Amt, wenn die sowieso alles platt machen wollen, dass du vielleicht so aus der Nummer rauskommst.
Hart aber der beste Weg.
Mit frdl. Gruss
pete
Selbst wer ein Grundstück erbt, kann für eine kommende Strasse enteignet werden und bekommt € 5 pro qm.
Hallo Petelennox,
vielen Dank für Deine hilfreiche Auskunft.
Ich denke, die Sache kann ich vergessen.
Das Amt weiß, dass ich auf der Parzelle wohne und das wollen sie unterbinden.
Also, frohes Fest und guten Rutsch ins neue Jahr.
Gruß Doc