Rechtsanwalt hat falsche Angaben gemacht

Was sagt Ihr dazu:
Ein Anwalt gibt in einem Rechtsstreit grünes Licht und sagt das die Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt.Dann ,nachdem der erste Gerichtstermin schon gelaufen ist , ruft der Beklagte bei der Versicherung an um zu fragen ob er den Anwalt wechseln kann da der sich als unkompetent herausgestellt hat.Und die Rechtsschutz sagt das der Fall gar nicht übernommen wird und per Fax abgelehnt wurde.
Der Beklagte ist sprachlos und weiß nicht weiter…
Darüber hinaus hat der Beklagte dann Erfahren das der Anwalt es einer dritten Person erzählt hat das der Fall nicht übernommen wird.Also mutwillig verschwiegen hat.Und Schweigepflicht gebrochen hat?
Wie sollte der Beklagte weiterhin vorgehen??

Was sagt Ihr dazu:

Erst mal ein Hallo, soviel Zeit hat wohl heut zutage niemand mehr,)

Ein Anwalt gibt in einem Rechtsstreit grünes Licht und sagt
das die Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt.Dann
,nachdem der erste Gerichtstermin schon gelaufen ist , ruft
der Beklagte bei der Versicherung an um zu fragen ob er den
Anwalt wechseln kann da der sich als unkompetent
herausgestellt hat.Und die Rechtsschutz sagt das der Fall gar
nicht übernommen wird und per Fax abgelehnt wurde.
Der Beklagte ist sprachlos und weiß nicht weiter…
Darüber hinaus hat der Beklagte dann Erfahren das der Anwalt
es einer dritten Person erzählt hat das der Fall nicht
übernommen wird.Also mutwillig verschwiegen hat.Und
Schweigepflicht gebrochen hat?
Wie sollte der Beklagte weiterhin vorgehen??

Am besten verklagen, aber mit Rechtschutzversicherung :wink:

LG
Mikesch

Sowas nennt sich ein Gruss, carmenk

Aber erstmal muss ein Anwalt gefunden wedren der so etwas auch macht…Schwierig…
lg
Carmenk

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nimm keinen anwalt aus unmittelbarer nähe bzw. frag bei der verbraucherberatung nach.
ich habe damit gute erfahrung gemacht.

Hallo,

man könnte natürlich daran denken, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aber wenn die Rechtsschutzversicherung so oder so nicht gezahlt hätte und es sich hier um einen Beklagten handelte, hätte dieser Beklagte demnach die Kosten des Rechtsstreits bei Verlieren des Rechtsstreits so oder so gehabt. Es sei denn, er hätte sich in diesem Fall keines Anwalts bedient (war die Verhandlung vor dem Amtsgericht?). Dann ist ihm zumindest in Höhe der RA-Kosten ein Schaden entstanden…
Dies ist jedoch nur eine Ferndiagnose und müsste genauer untersucht werden…

Grüße,

Caroline

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Termin war vor dem Amtsgericht.Es kann auch noch hinzukommen das der Anwalt von Anfang an falsch Beraten hat.Das müsste ein neuer Anwalt begutachten.Es entsteht ein Schaden über die Gerichts und Anwaltskosten der Gegenseite und des schlechten Anwalts.Wenn er so dreist ist und seine Dienste auch noch in rechnung stellt.
lg
carmenk

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]