Muss ein Anwalt auf neue Gebühren hinweisen , wenn dieser innerhalb eines Verfahrens zur Sache gehörende, aber offenbar juristisch neue Vorgänge bearbeitet ? Wenn ja welche Paragrafen der BRAO / BraGO besagen dies ?
Hallo,
NEIN !
Muss ein Anwalt auf neue Gebühren hinweisen , wenn dieser
innerhalb eines Verfahrens zur Sache gehörende, aber offenbar
juristisch neue Vorgänge bearbeitet ? Wenn ja welche
Paragrafen der BRAO / BraGO besagen dies ?
Kommt darauf an: