ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Wenn man einen Anwalt hat, der einen in Angelegenheit Rente vertritt, muss man dann nicht Abschriten des Schriftwechsels bekommen. Leider versendet der Anwalt keinerlei Abschriften, obwohl er schon mehrfach darum gebeten wurde. Weiss jemand, ob es nicht irgendwie festgesetzt ist, dass man Abschriften über den Schriftwechsel bekomme muss.
Wenn man einen Anwalt hat, der einen in Angelegenheit Rente
vertritt, muss man dann nicht Abschriten des Schriftwechsels
bekommen. Leider versendet der Anwalt keinerlei Abschriften,
obwohl er schon mehrfach darum gebeten wurde. Weiss jemand, ob
es nicht irgendwie festgesetzt ist, dass man Abschriften über
den Schriftwechsel bekomme muss.
Wenn der Anwalt jemanden in Wahrnehmung seiner Interessen vertritt muß er doch wohl seinem Auftraggeber Kopien seiner Schriftsätze übergeben?
Empfehlung: man schmeißt ihn nach vorheriger Terminsetzung raus.
„Der Mandant ist über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Ihm ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.“
Bei wesentlichen Schriftstücken (Klageschriften usw.) muss der Mandant also über den Inhalt in Kenntnis gesetzt werden. Das Erteilen einer physikalischen äzAbschrift ist nicht erforderlich. Bei mir läuft zum Glück 90% über pdf.
Ich sehe das genauso, er leider nicht. Die drei oder vier Abschriften, die ich in den knapp fünf Jahren bekommen habe, enthielten immer den - wie ich finde - schwerwiegenden Fehler, dass mein Name nicht richtig geschrieben wurde und das macht ja keinen wirklich tollen Eindruck.
vielen vielen Dank für die Antwort. Ich bin wirklich verzweifelt, dass ich keinerlei Kenntnis über den Schriftverkehr habe. Ich habe schon zig Mal gebeten, mir doch den Schriftverkehr irgendwie zukommen zu lassen, da ich informiert sein möchte. In einem einzigen Schreiben und in den Mails an mich schreibt der Anwalt meinen Namen immer falsch und ich bin der Ansicht, dass es doch bei dem Sozialgericht einen merkwürdigen Eindruck macht, wenn man den Namen seiner Mandantin nicht richtig schreibt. Ich werde ihm nun noch einmal eine Mail schicken, in der ich das mit der Berufsordnung einmal anbrigen werde. Danke noch einmal, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten.