Hallo -
Vorgabe: Ein Rechtsanwalt erwirkt trotz mehrmaligen Anmahnungen keinen Kostenfestsetzungsbeschluss.
Angenommen der Prozess wurde gewonnen und ist seit 15 Monaten rechtskräftig - und der Antragsgegner hat lt. Urteil die Kosten zu tragen, - der RA erwirkt aber keinen Kostenfestsetzungsbeschluss; dem entgegen steht aber die vom Kläger an den RA gezahlte Kostenselbstbeteilung.
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Ich meine, über einen MB an den RA zur SB- Geld zu kommen.
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Oder den Kostenfestsetzungsbeschluss bezogen auf die SB von 150 Euro beim Rechtpfleger direkt zu erwirken.
Was ist ein gangbarer Weg: 1. oder 2.?
Gibt es dazu Beispiele?
Mit freundlichen Grüßen
Man sollte den Anwalt letztmals auffordern, den Kostenfestsetzungsantrag sofort zu stellen. Dabei kann auf § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO hingewiesen werden. Danach laufen die Zinsen erst ab Stellung des Kostenfestsetzungsantrages. Es entsteht also ein Zinsschaden, der sich täglich erhöht. Kommt der Anwalt dem trotzdem nicht nach, ist ein Rechtsmittel zu erwägen.
Danke vorweg 
Wenn der RA schon öfter ‚letzmalig‘ mit Einschreiben Rückschein angemahnt wurde, welches Rechtsmittel greift denn dann … gibt es Literatur dafür?
Gr. M.
der RA erwirkt aber keinen
Kostenfestsetzungsbeschluss;
Was ist mit „erwirkt aber keinen“ gemeint? Hat er noch keinen beantragt oder ist er vom Rechtspfleger noch nicht erlassen worde (bzw. ggf. im Beschwerdeverfahren)?
-) er hat trotz meiner mehrmaligen aufforderungen in den vergangenen 15 monaten keinen antrag erlassen, wie ich beim AG erfahren habe.
mir wäre das ansonsten auch egal, doch ich will meine 150 euro selbstbeteiligung zurück - doch auch darauf geht er mit keinem wort ein ‚er stellt sich in allem tot‘ *g*
cu