Hallo,
wenn ein allein stehender Anwalt ohne Vertretung wegen Krankheit einen Fall nicht weiterführen kann
und die Unterlagen an den Mandanten zurückgeschickt werden,
was heißt das?
Die Rechtsschutzversicherung sagt, dass die Anwaltsgebühren von ca. 270 Euro
nicht noch einmal bezahlt werden würden, die der neue Anwalt mit Sicherheit noch einmal in Rechnung stellen wird.
Danke für Rat!