Rechtsanwalt,kündigung,§3Abs.9BDSG

Hallo,
ich war in den letzten 12 Monaten ca. 6 Wochen krank,wegen verschiedener Krankheiten.( Erkältung,Grippe,Knieprobleme)
Nun habe ich ein Schreiben vom Arbeitgeber bekommen,zwecks einem Gespräch,was ja auch ok ist.( §84Abs.2SGBix : Wiedereingliederung )
Nun soll ich , laut §3 Abs.9BDSG,meine Krankendaten offenlegen,ist dies gesetzlich so korrekt.
Danke für eine Antwort

Gruss Metti

Hallo Metti,

gar nichts würde ich tun!

Rede ganz „normal“ über die verschiedenen Krankheiten! Offenlegen bzw. Deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden würde ich natürlich nicht und bist Du auch in keinem Fall zu verpflichtet!

LG
Daniel

Hallo Metti,

haben die sich auf §3 Abs. 9 BDSG berufen oder warum schreibst du das da?
Schonmal geschaut, was im §3 Abs.9 BDSG drinsteht?

(9) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

mehr steht da nicht. :smile:

Offenlegen musst du gar nichts, du kannst, wenn du willsst, würde ich aber nicht tun.

Weißt du eigentlich worin der Sinn dieses BEM-Gesprächs liegt? Wenn nicht kann ichs dir gern erklären:smile:
oder du gehst zu deinem BR/PR deines vertrauens. Den nimmst da sowieso mit hin Tauch da auf keinen Fall alleine auf!!!
Ganz wichitg und sprech vorher mit ihm! Was darfst du sagen, wo solltest du lieber den Mund halten, etc. pp.!!!

Hingehen MÜSSEN musst du meines wissens auch nicht.

Grippe und Erkältung sind auch keine Gründe umdort aufzuschlagen, es sei denn du wirst Aufgrund der klimatischen Verhältnisse am Arbeitsplatz Krank, dann ja. Knieprobleme… nunja…kommt auf den Rest und der Art der Knieprobleme an.

Grüßle

Dem Arbeitgeber musst du natürlich gegenüber nur bei meldepflichtigen Krankheiten deine Erkrankungen nennen. Es geht hier allerdings eher darum, dass aller Wahrscheinlichkeit du zwar den kleinen gelben Zettel (die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber) diesem zwar abgegeben hast, aber wohl nicht den dazugehörigen großen gelben Zettel deiner Krankenversicherung hast zukommen lassen. Dazu bist du allerdings verpflichtet. Denn darauf steht im Kürzel deine Erkrankung und ist notwendig zur Feststellung, ob du in den Krankengeldbezug kommst oder weiterhin die Lohnfortzahlung greift.