Rechtsanwalt leistet falsche Rechtsberatung

Guten Tag,

ich habe folge Frage…

wie verhaelt es sich wenn ein Anwalt im Erstgespraech dem Klienten gegenueber offensichtlich eine inkorrekte Rechtsberatung durchgefueht hat.

Folgender Fall liegt vor:

Arbeitnehmer wird durch Androhung eines Uebels…schlechtes Zeugnis
zur Unterschrift eines Aufhebungsvertrages gezwungen…am selben Tag
geht der Arbeitnehmer noch zum Fachanwalt fuer Arbeitsrecht…und
schildert den Fall… der Rechtsanwalt…erklaert…dem Hilsesuchenden gegenueber da koenne man nichts machen…ER hatte ebenen diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben duerfen.

Der Klient verlaesst die Anwaltskanzlei und geht davon aus, dass die
Auskunft korrekt war…!

Nach ca. 3 Wochen erkrankt der Klient…wird so schwer krank dass
er nie wieder arbeiten kann und geht irgendwann in EU-Rente.

Der Klient…war als Angestellter einer grossen Versicherung vorher beschaeftigt…und es bestand eine Betriebsvereinbarung…dass diejenigen die langer als 3 Monate erkrankt sind…ein mtl. Zahlung durch den Arbeitgeber von 300,oo Dm erhalten / heute ^150,oo Euro…
und dies wenn eine Erwerbsunfaehigkeit eintritt bis zur Regelaltersrente.

Nun ist dem Klienten durch die fehlhafte Beratung durch den Rechtsanwalt…ein finanzieller Schaden entstanden.

Im weiteren konsultiert er diesbezueglich 18 Jahre spaeter einen Fachanwalt fuer Arbeitsrecht und schildert…diesem den Fall.

Was glauben Sie…welche Rechte hat der Klient noch…nach 18 Jahren
gegenueber dem Anwalt der ihn damals schlicht weg falsch beraten hat?

Gruss

Es gibt keine Rechte mehr - nach 18 Jahren ist alles verjährt.

Hallo,

worin bestand denn die falsche Beratung? Daß ein anderer Anwalt eine andere Meinung vertritt, heißt ja nicht, daß der erste Anwalt nicht recht hatte.

Lg,
Max

Hallo,

okay…habe ich mir beinahe schon so gedacht.

Die Anwalte bieten eine Dienstleistung an und unterliegen
denselben Verjaehrungsfristen…wie alle anderen Dienstleister.

Zu der Aussage…wie ich darauf komme dass der Anwlat eine
Falschberatung durchgefuert hat…er hat vom Klienten gehoert,
dass dieser die Unterschrift nur unter Androhung eines Uebels
getaetigt hat…naemlich ein schlechtes Zeugniss…,daraufhin
fuehlete sich der Klient in seiner…weiteren beruflichen Perspektive
bedroht und unterzeichnete den Aufhebungsvertrag.

Mf.G.

… dass dieser die Unterschrift nur unter Androhung eines Uebels
getaetigt hat …

Was sich vermutlich aber kaum beweisen lässt, womit die Einschätzung des Anwaltes, daß sich da nichts machen lässt, wieder richtig war. Der Klient scheint dagegen davon auszugehen, daß einzig und allein eine richtige Beratung notwendig gewesen wäre, um den Abfindungsvwertrag auszuhebeln; ganz so einfach ist es nu aber doch nicht.

Gruß,
Max

Hallo,

es war kein Zeuge waehrend der Unterschriftsleistung zugegen.

Der Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhaeltnisses somit lt. Anwalt
nicht anfechtbar!

Ich habe aber andere Informationen erhalten…die da lauten, dass
der Fachanwalt innerhalb eines Jahres Klage beim Arbeitsgericht
hatte einreichen mueesen und gegen die Aufhebung des Arbeits-
verhaeltnisses klagen muessen und dies unabhaengig davon ob ein
Zeuge zugegen war oder nicht…schliesslich ist die Unterschrift
erzwungen worden.

Gruss

Wenn der Beweis nicht zu führen war, welchen Sinn hätte die Klage haben sollen?

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Hallo!

Ich habe aber andere Informationen erhalten…die da lauten,
dass der Fachanwalt innerhalb eines Jahres Klage beim
Arbeitsgericht hatte einreichen mueesen und gegen die Aufhebung des
Arbeits verhaeltnisses klagen muessen und dies unabhaengig davon ob
ein Zeuge zugegen war oder nicht…schliesslich ist die
Unterschrift erzwungen worden.

Diese Klage hätte der Klient mit sehr, sehr großer Wahrscheinlichkeit verloren.

Gruß,
Max