Rechtsanwalt - Mandatsentzug - Gebühren

Liebe/-r Experte/-in,

Fallkonstellation:

  • A ist rechtsschutzvers.
  • A beauftragt RA- B. (SW: 3.500,–)
  • bereits 1 Tag später entzieht A wg. „Unstimmigkeiten“ das Mandat von RA- B.
  • A beauftragt später RA- C., der die Sache tatsächlich vertritt, dieser wird von der Rechtsschutzvers. nach SW entlohnt
  • RA- B. fordert nunmehr von A die Gebühren in voller Höhe des SW und teilt A mit, dass sein Einspruch unbeachtlich sei, da er „mehrfache Korrespondenz mit der Rechtsschutzvers. hatte“

Welche Herangehensweise empfiehlt sich

Mit bestem Dank

Hallo ! Ich kann leider nicht weiter helfen!

MfG