Liebe/-r Experte/-in,
Fallkonstellation:
- A ist rechtsschutzvers.
- A beauftragt RA- B. (SW: 3.500,–)
- bereits 1 Tag später entzieht A wg. „Unstimmigkeiten“ das Mandat von RA- B.
- A beauftragt später RA- C., der die Sache tatsächlich vertritt, dieser wird von der Rechtsschutzvers. nach SW entlohnt
- RA- B. fordert nunmehr von A die Gebühren in voller Höhe des SW und teilt A mit, dass sein Einspruch unbeachtlich sei, da er „mehrfache Korrespondenz mit der Rechtsschutzvers. hatte“
Welche Herangehensweise empfiehlt sich
Mit bestem Dank