Also, ich habe überhaupt keine Erfahrung mit Anwälten.
Aber mal die Frage:
kann man einen Anwalt in Mietrechtsfragen generell beauftragen, „nur“ Schriftverkehr mit einem renitenten, dummdreisten Vermieter zu führen?
Auch dann, wenn es momentan nicht um eine Klage o.ä. geht?
In diesem Fall ist es so, dass die Mieter dauernd irgendwelche umfangreichen Schreiben aufsetzen müssen, weil der Vermieter sich weigert, Mängel zu beheben, weil er wiederholt Hausfriedensbruch begeht, Schikane betreibt u.ä.
Die Mieter - beide berufstätig - haben inzwischen weder Zeit noch Kraft, sich immer wieder so eingehend zu informieren, dass sie einen in Rechtsfragen wasserdichten Schriftsatz an den Vermieter verfassen können.
Es wurde schon einmal ein Anwalt konsultiert, aber es entstand der Eindruck, dass diese quasi keine Lust zu so einer lapidaren Aufgabe hatte. Der Vermieter hingegen hat einen Heidenrespekt vor allem, was nach Anwalt „riecht“. Die Vermieter würden deswegen gerne die Vollmacht an einen Anwalt weitergeben.
Machen Mietrechtsanwälte sowas überhaupt oder ist denen das zu „billig“ ?
natürlich kann man eine anwaltliche Vollmacht begrenzen. Ist halt nur die Frage, ob der Anwalt da mitspielt. Wg. Vertragsfreiheit ist er dazu nicht verpflichtet.
Das hat doch mit der Frage der Vollmacht gar nichts zu tun. Selbst bei unbeschränkt erteilter Vollmacht ist der Anwalt natürlich weisungsgebunden und darf nur das machen, was der Mandant sagt.
Kein Anwalt wäre verpflichtet, ein solches Mandant anzunehmen. Es würde mich aber überraschen, wenn sich kein Anwalt fände, der es übernehmen möchte.
Das Problem liegt in der Frage der Kosten. Bei niedrigen Streitwerten ist es für Anwälte kaum möglich, auch nur kostendeckend zu arbeiten. Denn die gesetzlichen Gebühren richten sich nicht nach Aufwand, sondern hängen vom Streitwert ab. Ob der Anwalt den Vermieter dann nur einmal anmahnt oder zehn Mal oder 100 Mal, ist egal, er bekommt trotzdem kein weiteres Geld dafür, es sei denn, dass es verschiedene Angelegenheiten sind, die er bearbeitet, was man sich im Mietverhältnis ja durchaus denken kann.
Unklar ist mir, warum gerichtliche Schritte von vornherein ausscheiden sollen.
Bei aufwändigen Sachen, die sich über ein Honorar nach gesetzlichen Vorschriften nicht abwickeln lassen, kann ein Zeithonorar vereinbart werden. Wenn die Mieter das akzeptieren, können sie fast jeden Anwalt dafür gewinnen. Dann ist es dem Anwalt egal, wie viel Aufwand er für den vielleicht geringen Streitwert hat, denn er wird nach Aufwand bezahlt.
Anwälte sind nicht nur zur gerichtlichen Vertretung sondern selbstverständlich auch zur außergerichtlichen Vertretung oft das passende Mittel der Wahl, und kein anständiger Anwaltskollege erhebt von sich aus Klage, wenn das mit dem Mandanten so nicht vorab ausdrücklich besprochen wurde. Insoweit also kein Problem einen Anwalt damit zu beauftragen den lästigen außergerichtlichen Schriftwechsel zu übernehmen.
Allerdings scheitern solche Konstruktionen oft an den Preisvorstellungen potentieller Mandanten für solche Dienstleistungen, die meinen, dass Anwälte von sich aus aus rein privatem Vergnügen Spaß daran hätten sich mit missliebigen Zeitgenossen zu streiten. Post lesen, sich Anworten zu überlegen, ggf. mit dem Mandanten Rücksprache nehmen, und dann das Brieflein schreiben kostet Zeit. Und wenn man die mal so zusammenrechnet, und einen vertretbaren Stundenlohn eines Selbständigen ansetzt, der davon auch noch Kanzleimiete und Personalkosten, sowie Altersvorsorge, … decken muss, dann stellt man schnell fest, dass das kein so ganz billiger Spaß auf Dauer sein kann.