Hi,
ich habe eine Frage bezüglich der Anwaltsbeauftragung nach einem unverschuldeten Unfall.
Angenommen der Unfallgegner fährt einem in das, an der Straße, geparkte Auto.
Kotflügel, Scheinwerfer und Stoßstange defekt, sowie evtl. weitere nicht sichtbare Schäden.
Daraufhin informiert der Unfallverursacher die Polizei und diese schreibt dazu einen Bericht.
Die Schuldfrage ist also offensichtlich geklärt.
Ist es nun in jedem Fall dem Opfer gestattet sich dazu kostenfrei einen Anwalt zu nehmen?
Auch wenn das Auto schon relativ alt ist und wohl einen Wert unter 1000€ hat?
Oder können bei der Beauftragung des Anwalts doch irgendwelche Kosten für den Geschädigten entstehen?
Ist es nun in jedem Fall dem Opfer gestattet sich dazu
kostenfrei einen Anwalt zu nehmen?
Ich bevorzuge „einen Anwalt zu beauftragen“, dann kann man auch einen nicht-devoten Kollegen auswählen. Ich persönlich lasse mich weder gerne nehmen noch einschalten.
Und „kostenfrei“ ist so eine Sache. Schuldner ist natürlich immer der Mandant. Manche Anwälte verlangen einen Vorschuss, manche nicht. Wenn der Fall klar ist und es nur noch um die Höhe des Schadens geht, arbeite ich zB immer ohne Vorschuss.
Oder können bei der Beauftragung des Anwalts doch irgendwelche
Kosten für den Geschädigten entstehen?
Ja, wenn der Fahrer UND der Halter UND der Versicherer insolvent sind, bleibt man auf den Kosten sitzen.
so wie der Fall von Ihnen geschildert wird, ist er eindeutig. Wurde das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt, muss die Versicherung für alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstandenen Schäden aufkommen. Die heutige Rechtsprechung sagt, dass ein Verkehrsunfall trotzdem immer eine schwierige Angelegenheit ist, weshalb sich der Geschädigte anwaltlicher Hilfe bedienen darf, selbst wenn der Fall eindeutig ist. Und dies ist auch sinnvoll, da ein Anwalt den besseren Überblick hat, welche Kosten die gegnerische Versicherung zu tragen hat.