Person A wurde von Person B tätlich angegriffen. Daraufhin hat Person A Person B wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Person B ist bereits wegen verschiedener Delikte polizeibekannt.
Muss/sollte Person A, Zeuge im Strafverfahren gegen Person B, einen Rechtsanwalt haben? Oder brauchen das Zeugen nicht?
ich als Halbwissende würde sagen:
Als Zeuge definitv keinen
Als Nebenkläger (oder in einem weiteren Verfahren wo es um Schmerzensgeld geht kann er nicht sooo sehr schaden.
Aber… bin halt keine Juristin
Tüssi
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Ich würde als Geschädigter nicht ohne Anwalt in eine Strafverhandlung gehen, ganz gleich, ob ich Nebenkläger oder nur Zeuge wäre. Man hat gewisse Rechte und Ansprüche im Strafverfahren und es ist keineswegs so wie zB im Zivilprozess, dass das Gericht heir irgendwelche Tips geben würde, wann und wie man welchen Antrag stellen muss. Im Fall der Verurteilung hat der Angeklagte die Kosten zu tragen.