Rechtsanwalt nötig?

Hallo,

Person A wurde von Person B tätlich angegriffen. Daraufhin hat Person A Person B wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Person B ist bereits wegen verschiedener Delikte polizeibekannt.
Muss/sollte Person A, Zeuge im Strafverfahren gegen Person B, einen Rechtsanwalt haben? Oder brauchen das Zeugen nicht?

Ich bedanke mich für Eure Antworten,

Chamomilla

Hallo,

ich als Halbwissende würde sagen:
Als Zeuge definitv keinen
Als Nebenkläger (oder in einem weiteren Verfahren wo es um Schmerzensgeld geht kann er nicht sooo sehr schaden.

Aber… bin halt keine Juristin

Tüssi

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Zeugen brauchen natürlich keinen Anwalt.

Levay

Servus!

Ich würde als Geschädigter nicht ohne Anwalt in eine Strafverhandlung gehen, ganz gleich, ob ich Nebenkläger oder nur Zeuge wäre. Man hat gewisse Rechte und Ansprüche im Strafverfahren und es ist keineswegs so wie zB im Zivilprozess, dass das Gericht heir irgendwelche Tips geben würde, wann und wie man welchen Antrag stellen muss. Im Fall der Verurteilung hat der Angeklagte die Kosten zu tragen.

Hallo,

ich würde mal behaupten, dass er als Zeuge im Strafverfahren keinen Anwalt braucht.

Allerdings sollte er einen Anwalt beauftragen, wenn er als Kläger in einer Zivilklage Schmerzengeld möchte.

Gruß

Phoebe

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Rückfrage
Hallo,

Man hat gewisse Rechte und Ansprüche im Strafverfahren

Auch als Zeuge?

Im Fall der Verurteilung hat der Angeklagte die Kosten zu tragen.

Auch die Kosten für den Anwalt eines Zeugen?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Man hat gewisse Rechte und Ansprüche im Strafverfahren

Auch als Zeuge?

Als Geschädigter (Zeuge).

Im Fall der Verurteilung hat der Angeklagte die Kosten zu tragen.

Auch die Kosten für den Anwalt eines Zeugen?

Auch die Kosten für den Anwalt eines Geschädigten (Zeugen).

Gruß
loderunner (ianal)

Danke, das war mir neu! (owt)
-nix-