angenommen, ein paar junge Burschen (14 Jahre alt) werden dabei ertappt, wie sie ein Fahrrad beschädigen (Rücklicht abgetreten, Tritte gegen das Hinterrad). Die Tat wird vor Zeugen und der Polizei zugegeben.
Weiter angenommen, der Sachschaden ist offenbar gering, unter 100 Euro. Was ist, wenn sich der Geschädigte einen Anwalt nimmt, um seine Forderungen durchzusetzen (Schadensersatz) ? Eigentlich wäre dies ja unverhältnismäßig, oder ? Damit würden die Kosten für die Gegenpartei ja sehr hoch, oder ?
Finde ich nicht ? Man kann von einem Normalbürger, der geschädugt wurde, nicht verlangen, dass er weiß, wie er sich in dieser Situation richtig verhält.
Damit würden die Kosten für die Gegenpartei ja sehr hoch, oder ?
Das muß man sich vorher überlegen, bevor man vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt.
Weiter angenommen, der Sachschaden ist offenbar gering, unter
100 Euro. Was ist, wenn sich der Geschädigte einen Anwalt
nimmt, um seine Forderungen durchzusetzen (Schadensersatz) ?
Eigentlich wäre dies ja unverhältnismäßig, oder ?
Nein. Außerdem könnte der Schädiger unaufgefordert sofort den Schaden bezahlen.
Weiter angenommen, der Sachschaden ist offenbar gering, unter
100 Euro.
Offenbar gering? War es ein Schrottrad, das hier zerstört wurde? Hochwertige Laufräder, Reifen kaputt, ggf. eine zerstörte Schaltung, das kann mit Reparaturkosten schon mal ein paar Hunderter ausmachen.
Schon ein guter Reifen kostet heutzutage um die 30 Euro.
Was ist, wenn sich der Geschädigte einen Anwalt:nimmt, um seine :Forderungen durchzusetzen (Schadensersatz) ?
Dann kann man nur sagen: Bravo, Geschädigter, dass Du nicht selbst rumwerkelst, sondern die Sache einem Profi überlässt.
Eigentlich wäre dies ja unverhältnismäßig, oder ?
Ich halte es eher für unverhältnismäßig, fremde Sachen zu beschädigen. Wenn die Burschen 14 sind, können sie froh sein, wenn der Geschädigte sie nicht auch noch bei der Staatsanwaltschaft anzeigt.
Damit würden
die Kosten für die Gegenpartei ja sehr hoch, oder ?
Zum einen erklärst Du, ein Schaden von bis zu 100 Euro sei „sehr gering“. Aber die Kosten für eine anwaltliche Zahlungsaufforderung - genau EUR 46,41 - sind für Dich „sehr hoch“. Mathe war noch nie Deine Stärke, oder?
Zum einen erklärst Du, ein Schaden von bis zu 100 Euro sei
„sehr gering“. Aber die Kosten für eine anwaltliche
Zahlungsaufforderung - genau EUR 46,41 - sind für Dich „sehr
hoch“. Mathe war noch nie Deine Stärke, oder?
wer hat das verraten ?
Ich ging davon aus, dass das Fahrrad ja relativ alt ist und der Schaden vielleicht 15 Euro an reinen Materialkosten ausmacht. Wenn mann dann aber den Aufwand für Wiederbeschaffung dazu zählt plus Arbeitszeit, dann kommt man schnell an 50 Euro.
Allerdings ist heute das Bremsseil vom Rad gerissen. Möglicherweise eine Folge der Manipulationen am Rad, ich weiß es nicht. Dann würde die Sache ja schon anderns aussehen.
Wie bekommt man eigentlich von der Polizei die Daten der Schädiger ?