Rechtsanwalt oder nicht?

wie stelle ich fest, ob jemand der sich als Rechtsanwalt mit einer bestimmten Adresse in einer bestimmten Stadt im Internet als Rechtsanwalt ausgibt/vorstellt/darstellt auch einer ist. und falls nein was stehen Ihm denn für Konsequemnzen für diese, wie ich sehe Amtsanmassung bzw. Vortäuschung in einer Art auch Androhung mit falschen Tatsachen
bevor, auch wenn er nur auch kurz davor sein sollte ein Ra zu sein???
bitte um Antwort
Mfg M.Piechotta

Hallo!

wie stelle ich fest, ob jemand der sich als Rechtsanwalt mit
einer bestimmten Adresse in einer bestimmten Stadt im Internet
als Rechtsanwalt ausgibt/vorstellt/darstellt auch einer ist.
und falls nein was stehen Ihm denn für Konsequemnzen für
diese, wie ich sehe Amtsanmassung bzw. Vortäuschung in einer
Art auch Androhung mit falschen Tatsachen
bevor, auch wenn er nur auch kurz davor sein sollte ein Ra zu
sein???

Cooler Schreibstil, das probiere ich auch mal…:

Wenn der eine eigene Website hat dann muss er auch ein Impressum aufweisen in dem er die zuständige aufsichtsbehörde benennen muss nämlich die rechtsanwaltskammer wenn diese angabe fehlt ist das erstens schlecht für den anwalt da er ordnungs- und wettbewerbswidrig handelt. wenn der anwalt keine eigene website hat musst du zB unter http://www.gerichte.org herausfinden, wo das für seinen angeblichen kanzleisitz zuständige oberlandesgericht ist dort findest du auch die zuständige rechtsanwaltskammer wenn daszum beispiel hamm ist dann kannst du seine daten online abfragen wenn er denn wirklich anwalt ist oder du rufst halt an kann ja sein dass er noch nicht in die datenbank aufgenommen worden ist.

Hallöle :smile:

Ein jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist Zwangsmitglied in der zuständigen Rechtsanwaltskammer. So solltest Du also einfach rausbekommen, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk dieser Rechtsanwalt tätig ist. Dann kontaktierst Du die dementsprechend zuständige Rechtsanwaltskammer. Hier wäre ein hilfreicher Link: http://www.brak.de (das ist die Bundesrechtsanwaltskammer)

Über die von Dir erfragten Konsequenzen kann Dich die RA-Kammer auch informieren.

Hoffentlich ist Dir dies eine Hilfe.

Gruß
Rosa :smile:

Amtsanmassung

Nein. Es ist ja kein „Amt“, Rechtsanwalt zu sein.

bzw. Vortäuschung in einer Art

Ist kein Tatbestand. Täuschung spielt beim Betrug eine Rolle, aber nur die Behauptung, man sei Rechtsanwalt, ist kein Betrug.

auch Androhung mit falschen Tatsachen

Gibt es nicht.

Levay

hi,

hier kann es probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz geben. in Art. 1 § 8 sind auch ordnungswidrigkeiten hierzu geregelt. im übrigen gehen die rechtsanwaltskammern gegen sowas vor und mahnen auch ab.

mfg vom

showbee

wenn nicht, dann Straftat nach §132a I Zi.2 StGB
.

na ja
Das kommt auf den Sachverhalt an. Wenn ich mich scherzhaft als Anwalt ausgebe, mache ich mich damit nicht ohne weiteres strafbar. Alles wiete bitte im Kommentar nachlesen.

Levay

Das kommt auf den Sachverhalt an. Wenn ich mich scherzhaft als
Anwalt ausgebe, mache ich mich damit nicht ohne weiteres
strafbar. Alles wiete bitte im Kommentar nachlesen.

Levay

Von einer scherzhaften Bemerkung finde ich nichts im Ausgangstext.
Andere Juristen, zumindest hier, geben schon mal zu, wenn sie sich geirrt haben.
Wirst mal ein guter Richter. Oder Staatsanwalt. Die irren sich auch nie. So wahr die Sonne um die Erde kreist.
Ohne Gruß,
Ralf

1 „Gefällt mir“

Schlau gemacht…
Da hast du dich mit dem „Sachverhalt“ diesmal aber schön aus der Affaire gezogen.
Dein erstes Posting impliziert nämlich, dass es gar nichts gäbe wonach so jemand belangbar wäre.

Im Ursprungsposting kann ich keinen Scherz entdecken… eher einen möglicherweise unbefugten Missbrauch einer Berufsbezeichung die im Internet publiziert ist.

Gruß Ivo

Da hast du dich mit dem „Sachverhalt“ diesmal aber schön aus
der Affaire gezogen.
Dein erstes Posting impliziert nämlich, dass es gar nichts
gäbe wonach so jemand belangbar wäre.

Ich hatte mich schon vor dem zweiten Posting gewundert, dass mir niemand den Vorwurf macht, nicht auf das StGB hingewiesen zu haben. Ich habe mich aus keiner „Affäre“ gezogen. Im ersten Posting bin ich ganz deutlich nur darauf eingegangen, dass da ziemlich viel Quatsch drin war. Mir ist der § im StGB sehr wohl bekannt gewesen.

Im Ursprungsposting kann ich keinen Scherz entdecken… eher
einen möglicherweise unbefugten Missbrauch einer
Berufsbezeichung die im Internet publiziert ist.

Keine Einwände.

Levay

Äh… wo genau sage ich denn, dass es scherzhaft war?

Ich sage nur, dass das Ausgangsposting darüber überhaupt nichts aussagt.

Und dann ist die Behauptung so einfach nicht richtig, dass hier womöglich eine Straftat vorliegt. Sie liegt eben nur unter bestimmten Voraussetzungen vor und NICHT nur deswegen, weil jemand sagt, er sei Anwalt. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich hier aussagen. „Ja, aber…“

Levay

Da hast du dich mit dem „Sachverhalt“ diesmal aber schön aus
der Affaire gezogen.
Dein erstes Posting impliziert nämlich, dass es gar nichts
gäbe wonach so jemand belangbar wäre.

Das stimmt übrigens nicht. Das habe ich nicht ausgesagt und wollte ich nicht aussagen, und das ist da auch nirgendwo impliziert.

Levay

Das stimmt übrigens nicht. Das habe ich nicht ausgesagt und
wollte ich nicht aussagen, und das ist da auch nirgendwo
impliziert.

Dann hast du die ursprüngliche Frage schlichtweg ignoriert und bist nur auf die Ansichten des Fragestellers eingegangen. Die Vermutungen des Fragestellers weggelassen lautet die Frage was für Konsequenzen dies nach sich ziehen kann.
Du hast hingegen lediglich die Ansichten des Fragestellers negiert und dich nicht weiter zur Frage geäußert, so dass der Eindruck entstehen konnte , dass es gar keine haben könnte.

Gruß Ivo