Liebe Experten (m/w),
ich gedenke ein Testament und eine Schenkung mit Nießbrauch zu machen.
Es ergibt sich eine Frage von mir:
Wenn ich meiner Frau einen Anteil an Haus und Grund auf Nießbrauchbasis schenke, kann ich dann eine Bedingung miteinbringen. Z.B. dass sie es zurückgeben muss bei einer von ihr gewünschten Scheidung oder einer Trennung von ihr (Getrenntleben) und dann von mir eingereichter Scheidung ?
Und:
Da die Notare ja eigentlich nur die rechtliche Seite eines Vertrages prüfen aber nicht beraten:
Ist es besser zur Abfassung beider Dinge (Testament und Schenkungsurkunde) zuerst einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu befragen und dann wenn der Vertrag so mit mir abgesprochen ist und ich auch gut beraten wurde zu einem Notar zu gehen um diesen „absegnen“ zu lassen und evtl. dann auch beim Gericht zu hinterlegen.
Es könnten ja beide (ich und meine Frau) bei einem Unfall ums Leben kommen und dann wäre es doch sinnvoll wenn die festgelegten Erben es auch rechtlich so machen wie gewünscht (gerichtsbegleitend).
Lg von
Guruji