Rechtsanwalt oder Notar ?

Liebe Experten (m/w),
ich gedenke ein Testament und eine Schenkung mit Nießbrauch zu machen.
Es ergibt sich eine Frage von mir:
Wenn ich meiner Frau einen Anteil an Haus und Grund auf Nießbrauchbasis schenke, kann ich dann eine Bedingung miteinbringen. Z.B. dass sie es zurückgeben muss bei einer von ihr gewünschten Scheidung oder einer Trennung von ihr (Getrenntleben) und dann von mir eingereichter Scheidung ?
Und:
Da die Notare ja eigentlich nur die rechtliche Seite eines Vertrages prüfen aber nicht beraten:
Ist es besser zur Abfassung beider Dinge (Testament und Schenkungsurkunde) zuerst einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu befragen und dann wenn der Vertrag so mit mir abgesprochen ist und ich auch gut beraten wurde zu einem Notar zu gehen um diesen „absegnen“ zu lassen und evtl. dann auch beim Gericht zu hinterlegen.

Es könnten ja beide (ich und meine Frau) bei einem Unfall ums Leben kommen und dann wäre es doch sinnvoll wenn die festgelegten Erben es auch rechtlich so machen wie gewünscht (gerichtsbegleitend).

Lg von
Guruji

Da die Notare ja eigentlich nur die rechtliche Seite eines
Vertrages prüfen aber nicht beraten:

Ist es nicht sogar Pflicht eines Notares, in Bezug auf den von ihm zu beurkundenden Vertrag zu beraten?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

na ja, man schaue sich mal an, was ein Notar für eine solche Tätigkeit abrechnen darf, und wundere sich dann nicht mehr, dass - abgesehen von besonderem persönlichen Engagement - da oft nur 08/15-Urkunden bei raus kommen, die nicht wirklich auf die Besonderheiten einer konkreten Lebenssituation eingehen. Eine ordentliche Gestaltungsberatung kostet Zeit, die natürlich bezahlt werden will. Und daher ist man beim Anwaltskollegen mit solchen Dingen oft tatsächlich besser aufgehoben, wenn man nicht billigstmöglich, sondern bestmöglich so ein Thema regeln möchte.

Gruß vom Wiz

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