Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte mit meinem Auto einen Verkehrsunfall, wo die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist. Die gegnerische Versicherung hatte einen Gutachter geschickt, der mein Auto und den Schaden bewertet hat.
Das Auto hatte einen Wiederbeschaffungswert von 5900 Euro (5756,10 Euro ohne Mwst.) und einen Restwert von 2690 Euro. Die Reparaturkosten betragen ca. 4125 Euro.
Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden!
Welche Summe erhalte ich, wenn ich das Fahrzeug behalte und selbst repariere?
Bekomme ich die Summe mit oder ohne Mwst.? Ich bin nicht selbstständig, sondern normaler Arbeiter!
Kann ich das Auto trotzdem reparieren lassen?
Lohnt es sich, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu nehmen, da der 1. Gutachter von der gegnerischen Versicherung war. Wer bezahlt den neuen Gutachter?
Danke für die Antworten und Tips!
Mit freundlichen Grüßen
Udo